#Grundrechte

OVG Lüneburg: Vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Corona- Beherbergungs-Verordnung

Der Antragsteller betreibt einen Ferienpark, in dem er Ferienhäuser, Wanderurlaub und Mountain-Bike-Touren anbietet. Er begehrt mit seinem Normenkontrollantrag vom 13.10.2020 die vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung vom 9. Oktober 2020. Das Beherbergungsverbot in § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 verletze seine Berufs- und Eigentumsfreiheit. Es sei nicht hinreichend bestimmt und das Verbot sei zur Zielerreichung ungeeignet und nicht notwendig.

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VG Hamburg zu coronabedingten Schließungen von Fitnessstudios

Ein Fitnessstudio in Hamburg durfte trotz "Lockdown light" plötzlich wieder öffnen: Die Generalklausel im IfSG reiche nicht mehr als Ermächtigungsgrundlage für schwere Grundrechtseingriffe, so das VG Hamburg. Aktuell ist es aber noch geschlossen, denn das OVG schob vorerst einen Riegel vor – per sog. Hängebeschluss.

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Klingelnder Handywecker in Klausur – Täuschungsversuch?

Die Klausur geht gleich los – Schönfelder ist aufgeschlagen, Stift und Papier bereitgelegt, das Handy im Flugmodus sicher in der Tasche verstaut. Flugmodus reicht aber nicht immer aus, wenn der Wecker plötzlich losgeht. Das VG Koblenz musste nun einen solchen Fall entscheiden: Der Student wurde von der Prüfung ausgeschlossen, weil sein Handywecker während der Klausur anfing zu klingeln. Kann das als Täuschungsversuch gewertet werden? Das VG Koblenz musste entscheiden.

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