#2. Examen

Die Erledigung im Zivilurteil (Teil 1)

Die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, die in § 91a ZPO nur teilweise ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ist in Praxis und Klausur überaus häufig anzutreffen. Um dieses Rechtsinstitut besser zu verstehen, wollen wir uns zunächst einen einfachen Beispielsfall anschauen:...

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Wie schreibe ich eine Anwaltsklausur im Zivilrecht? - Teil 3

Nachdem wir im materiellen Gutachten bei der Frage, ob auch Nebenforderungen schlüssig dargetan werden können, stehengeblieben sind, setzen wir unsere Gliederung nun mit dem nächsten Punkt fort: Ist erheblicher Gegenvortrag zu erwarten? Wird der Mandant die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können? Wird der Gegner die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können?

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OLG Karlsruhe: Arglist des Kraftfahrzeughändlers beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ohne Sichtprüfung

Wann kann sich ein Gebrauchtwagenhändler trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss nicht auf dessen Schutz berufen? Das OLG Karlsruhe konkretisiert die Prüf- und Aufklärungspflichten gewerblicher Kfz-Händler und zeigt, wann bereits das Verschweigen einer unterlassenen Sichtprüfung als arglistiges Verhalten gewertet werden kann. Ein examensrelevanter Fall zu Arglist, § 444 BGB, der Eigenhaftung des Vermittlers und der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO.

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