Sachsen will Zugangsvoraussetzungen zum Referendariat strenger regeln

Sachsen will Zugangsvoraussetzungen zum Referendariat strenger regeln

Kein Referendariat für Verfassungsfeinde

Sachsen plant eine Reform der Zulassungsvoraussetzungen zum Referendariat: Fälle wie der des verurteilten Referendars Brian E. könnten dadurch verhindert werden. Verfassungsfeinde sollten keine Volljuristen werden, so die Justizministerin.  

Worum geht es?

Vor nicht allzu langer Zeit sorgte in Sachsen ein Referendar für Schlagzeilen. Brian E. soll 2016 mit 200 weiteren Personen aus der rechtsextremen Szene im Leipziger Stadtteil Connewitz randaliert haben – sein Referendariat durfte er aber fortsetzen. Trotz einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gewichtete das zuständige OLG Dresden seine Berufswahlfreiheit über dem öffentlichen Interesse.

Solche Ereignisse warfen im sächsischen Justizministerium die Frage auf, wie man sicher gehen kann, keine Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Justiz zu holen. Das Bundesland Sachsen will den Zugang zum Referendariat nun strikter regeln und die Zulassungsvoraussetzungen ändern.

 

Aktuell Ermessensentscheidung

Geplant ist eine Reform des Gesetzes. In der aktuellen Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) wird auch die Zulassung zum und der Verbleib im Referendariat geregelt. Im Falle von Brian E. waren zwei Regelungen einschlägig:

 § 39 II Nr. 1 SächsJAPO:

Der Rechtsreferendar kann entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn während des Vorbereitungsdienstes ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nach § 34 IV und V rechtfertigen würde.

 

Und in jenem § 34 IV SächsJAPO wird normiert, dass die Aufnahme in das Referendariat in der Regel zu versagen ist, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt wurde. Dies trifft auf Brian E. zu, trotzdem durfte er sein Referendariat beenden. Dies liegt daran, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Das OLG Dresden führte eine umfangreiche Abwägung der kollidierenden Güter durch, die wir in diesem Artikel für Dich zusammengefasst haben.

 

1-jährige Freiheitsstrafe soll Ausschlusskriterium werden

Durch die geplante Reform soll es zu solchen Fällen nicht mehr kommen. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass Bewerber für das Referendariat in der Regel abgelehnt werden sollen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Ein laufendes Ermittlungsverfahren, das zu einer solchen Verurteilung führen kann, soll ebenfalls ein Ausschlusskriterium werden. Justizministerin Katja Meier (Grüne) betonte, dass Juristinnen und Juristen die Personifizierung des Rechtsstaats seien – unabhängig davon, welchen juristischen Beruf sie nach Ende der Ausbildung aufnehmen würden. Die Ministerin sagte: 

Ich möchte nicht, dass in Sachsen Feinde unserer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung zu Volljuristinnen und Volljuristen ausgebildet werden.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

Relevante Lerneinheiten