In der zweiten zivilrechtlichen Examensklausur musste die Hockey-Nationalmannschaft für einige delikts- und zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen herhalten: Im ersten Teil der Examensklausur ging es um einen - eigenen bzw. abgetretenen - Anspruch aus § 823 I BGB gegen zwei Hockeyspieler, die den Sie...
WeiterlesenHier eine kurze Zusammenfassung der zweiten Examensklausur im Zivilrecht: Im ersten Komplex der Klausur („Äpfel“) ging es um zwei Obsthändler A und B, jeweils in der Rechtsform der GmbH, die sich gesamtschuldnerisch zur Lieferung von Äpfeln verpflichtet hatten. Der Vorrat, der Gegenstand der Vereinb...
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