#Verwaltungsprozessrecht

Halteverbot-Fall

Der Kläger parkte seinen Pkw am 27. April 1992 auf einer öffentlichen Straße. Anschließend begab er sich für mehrere Wochen in stationäre Krankenhausbehandlung. Am 12. Mai 1992 stellte die Beklagte in dem betreffenden Straßenabschnitt mobile Halteverbotsschilder auf und ließ das Fahrzeug des Klägers kurz darauf abschleppen. Doch muss der Kläger für die Kosten des Abschleppens tatsächlich aufkommen?

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A. Sachverhalt (leicht vereinfacht) K ist als Inhaber einer Fahrschule Halter eines Lastkraftwagens mit Anhänger. Dieser wurde nach Abschluss einer Fahrschulfahrt am 9. August 2013 um 17.45 Uhr ordnungsgemäß auf einem öffentlichen Parkstreifen abgestellt. Am Vormittag des 12. August 2013, einem Mont...

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