Examensreport: ÖR I Juni 2014 in NRW
Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) Im Bundesland B gibt es das Feiertagsgesetz (FTG). Darin heißt es in § 3, dass an ruhigen Feiertagen nur solche Vergnügungsveranstaltungen erlaubt seien, die mit dem Charakter des Feiertages zu vereinbaren seien. In § 1 sind als solche ruhige Feier...
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