Mordfall Walter Lübcke

Mordfall Walter Lübcke

„Der Denker“ und „der Macher“

Prozessauftakt in Frankfurt: Vor dem OLG begann vor wenigen Tagen die Verhandlung über den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die beiden Angeklagten schweigen.

 

Worum geht es?

Am OLG Frankfurt am Main begann vergangenen Dienstag der Prozess wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Vor einem Jahr wurde er auf seiner Terrasse in der Nacht zum 2. Juni 2019 aus kurzer Distanz erschossen, die Ermittler sprechen von einer „Hinrichtung“. Das Verfahren gilt als wichtigster Staatsschutzprozess seit der juristischen Aufarbeitung der NSU-Morde. Stephan E. ist Hauptangeklagter, er soll geschossen haben. Neben ihm muss sich auch Markus H. vor Gericht verantworten – die Bundesanwaltschaft wirft ihm psychische Beihilfe vor. Es ist wohl der erste rechtsterroristische Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik.

 

Rechtsterroristisches Motiv

Der Mord an Walter Lübcke erregte viel Aufmerksamkeit, weshalb der Prozess auch nun unter besonderer Beobachtung steht. Der Politiker sei aus rechtsextremen und rassistischen Gründen getötet worden. Schon immer, aber insbesondere während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015, machte sich der CDU-Politiker für den liberalen Rechtsstaat stark und setzte sich für eine liberale Flüchtlingspolitik ein. Bei einer Bürgerversammlung kommentierte Lübcke Zwischenrufe von Störern, als es um die Aufnahme von Geflüchteten ging, sie könnten Deutschland auch verlassen, wenn sie Werte wie Solidarität und Menschlichkeit nicht teilten. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten Stephan E. und Markus H. sich dadurch provoziert fühlten. Die Anklage wirft E. daher vor, den Regierungspräsidenten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen vor dessen Wohnhaus ermordet zu haben, H. soll als Gehilfe mitgewirkt haben. E. habe Lübcke als Vertreter einer liberalen Flüchtlingspolitik abstrafen wollen, so Generalbundesanwalt Dieter Killmer. 

Bei dem Prozessauftakt war auch die Familie Lübcke anwesend, die als Nebenkläger auftritt. Sie wolle Präsenz zeigen, ein Zeichen gegen Hass, Gewalt und Rechtsextremismus setzen. Sie führte vor Beginn der Verhandlung aus, man dürfe nicht verstummen, sondern müsse klar Position für eine freiheitliche Gesellschaft beziehen.

 

„Der Denker“ und „der Macher“

E. und H. sind lange befreundet. Laut Anklage soll E. es gewesen sein, der sich in der Nacht auf die Terrasse der Familie Lübcke begeben habe und den Politiker aus kurzer Distanz mit einem Revolver Kaliber .38 erschossen haben soll. Zur gleichen Zeit fand unweit die „Weizenkirmes“ statt. In einem Geständnis von E. führte dieser aus, dass er sich insbesondere für diese Nacht entschieden habe, „weil er den Terror zu den Feiernden tragen wollte“. Das Geständnis legte E., der als Industriemechaniker arbeitetet, elf Tage nach seiner Festnahme ab. Die vierstündige Aussage liegt dem Gericht als Video vor, Ermittler halten E.s Ausführungen für glaubhaft. Sie würden zu ihren Ermittlungsergebnissen bezüglich der Beweismittel passen, die sie am Tatort und an der Waffe sicherten. 

Beim zweiten Angeklagten handelt es sich um H., der Beihilfe zum Mord geleistet haben soll. Er soll die Schiessfähigkeiten von E. im Vorfeld trainiert und ihm Rückhalt gegeben haben. Er habe den Hauptangeklagten in seinem Willen, aktiv zu werden, bestärkt. Zwar soll H. die konkreten Pläne von E. nicht gekannt haben – die Anklage sieht in seinem Verhalten aber psychische Beihilfe mit einem Eventualvorsatz. 

Laut Generealbundesanwaltschaft verband die beiden ein „von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und der Ablehnung des liberalen Rechtsstaats und seiner Repräsentanten geprägtes Weltbild“. Eine frühere Lebensgefährtin von E. nannte H. „den Denker“ und E. „den Macher“, H. sei wie „ein Anker“ im Leben von E. gewesen. Ob der Anklage ein Nachweis der Beihilfe gelingen wird, bleibt abzuwarten.

Zunächst wird sich das Gericht aber mit dem Geständnis von E. auseinandersetzen müssen – denn dieses hat er 2019 widerrufen. Im Januar 2020 schilderte er eine andere Version: Er sei nicht allein, sondern zusammen mit H. auf der Terrasse von Lübcke gewesen. Die Tatwaffe soll H. in der Hand gehabt haben, aus Versehen habe sich ein Schuss gelöst. 

 

Auftakt vom Verfahren

Der Prozess begann mit einer Vielzahl von Anträgen vonseiten der Verteidigung. So kritisierten sie die Vorkehrungen des Gerichts, die Verhandlung unter Covid-19-Bedingungen abzuhalten – sie seien nicht angemessen. Außerdem bemängelten sie, nicht genug Zeit für eine ordentliche Vorbereitung der Verteidigung gehabt zu haben: die Akten von rund 90.000 Seiten seien zu umfangreich für den angesetzten Zeitraum gewesen. Weiter seien ihre Mandanten in den Medien vorverurteilt worden. Schließlich stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel. Die Anklage wurde aber dennoch verlesen, Sagebiel verwies auf § 29 StPO. Danach darf über Befangenheitsanträge auch später entschieden und die Anklage trotzdem verlesen werden. 

Der Richter wandte sich zu Beginn auch mit deutlichen Worten direkt an die bislang schweigenden Angeklagten. Er empfahl ihnen, nicht auf ihre Verteidiger, sondern auf ihn zu hören. Er betonte, dass ein Geständnis ihnen helfen würde. Weitere Worte richtete er direkt an den Hauptangeklagten E.:

Ich habe gelesen, dass Sie gesagt haben, Sie hätten in Ihrem Leben viel falsch gemacht. Machen Sie jetzt mal was richtig. Nehmen Sie Ihre beste und vielleicht einzige Chance, um sich durch ein Geständnis Vorteile zu erringen. Wir hören Ihnen immer zu.

 

*E.*ist außerdem wegen eines Mordversuchs an einem irakischen Asylbewerber angeklagt. 2016 soll er den Mann von einem Fahrrad aus ein Messer in den Rücken gerammt haben. Der Iraker überlebte, er war beim Prozessauftakt dabei. Insgesamt sind 32 Verhandlungstermine angesetzt.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Beihilfe, § 27 StGB](https://jura-online.de/lernen/beihilfe-27-stgb/599/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Mordfall_Walter_Luebcke)




 - [Mord, § 211 StGB](https://jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Mordfall_Walter_Luebcke)




 - Beitrag vom 02. Mai 2020: "[OLG München zu NSU: 3.025 Seiten Urteilsbegründung](https://jura-online.de/blog/2020/05/02/olg-munchen-zu-nsu-3-025-seiten-urteilsbegrundung/?utm_campaign=Wusstest_Du_Mordfall_Walter_Luebcke)"[
](https://jura-online.de/blog/2019/03/26/kudamm-raser-erneut-wegen-mordes-verurteilt/?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_zum_Berliner_Raser-Fall_Mordurteil_teilweise_bestaetigt)
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