BGH zum Berliner Raser-Fall: Mordurteil (teilweise) bestätigt

BGH zum Berliner Raser-Fall: Mordurteil (teilweise) bestätigt

Hauptangeklagter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt

Der BGH bestätigt das Mordurteil gegen die Berliner „Ku´Damm-Raser“ in Teilen. Der Hauptangeklagte ist nun rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Den Fall des anderen Angeklagten muss das LG Berlin aber ein drittes Mal verhandeln, seine Verurteilung wurde aufgehoben.

 

Worum geht es?

Der BGH hat das Mordurteil für zwei Berliner Autoraser in Teilen bestätigt. Die Richter aus Karlsruhe beschäftigten sich zum zweiten Mal mit dem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku´Damm, bei dem ein Unbeteiligter getötet wurde. Sie bestätigten das Urteil wegen Mordes gegen Hamdi H., welches nun rechtskräftig ist. Über den anderen Fahrer – Marvin N. – muss das LG Berlin zum dritten Mal entscheiden. Der BGH hat seine Verurteilung wegen Mordes aufgehoben.

Hamdi H. und Marvin N. lieferten sich im Februar 2016 spontan ein Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm. Während der Fahrt passierten sie eine Vielzahl von Ampeln, die teilweise rot zeigten, aber von den beiden Männern nicht beachtet wurden. Das Rennen sollte bis zum Kaufhaus KaDeWe gehen. Kurz vor dem Ziel lag N. vorne, weshalb H. nochmal seinen Wagen auf Höchstleistung beschleunigte und eine Geschwindigkeit von bis zu 170 km/h erreichte. Dabei kam es auf einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Jeep, der bei grün aus einer Seitenstraße kam. Der 69-Jahre alte Fahrer dieses Wagens verstarb noch am Unfallort.

 

Bedingter Vorsatz bei H. rechtsfehlerfrei begründet

Die beiden Männer wurden im Februar 2017 vom Berliner LG als Mörder verurteilt. Dabei handelte es sich um das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Nachdem sie Revision einlegten, hob der BGH es wegen Rechtsfehlern auf. Das LG Berlin verurteilte sie daraufhin erneut im März 2019 wegen Mordes, es folgte eine erneute Revision.

Bei der Verurteilung von H. ging es insbesondere um die Feststellung des Vorsatzes. Das LG musste insbesondere die Eigengefährdung des Fahrers in seine Wertung miteinbeziehen. Dabei handele es sich um einen vorsatzkritischen Aspekt: Wegen der mit einem Unfall verbundenen Eigengefährdung weiche das Tatbild von einem typischen vorsätzlichen Tötungsdelikts ab. Der BGH verkündete nun, dass dessen Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet sei. Das LG habe tragfähig begründet, dass H. den Unfallhergang als möglich erkannte, die damit einhergehende Eigengefahr aber als gering einschätzte und hinnahm. Seitens des BGH heißt es daher: 

Der Senat hat unter diesen Umständen die Erörterung der Frage, ob dem Angeklagten, als er den Entschluss fasste, das Rennen trotz der erkannten Unfallgefahr fortzusetzen, auch andere Unfallszenarien mit einem möglicherweise für ihn höheren Gefahrenpotential vor Augen standen, für entbehrlich erachtet.

Weiter sei die Bewertung der Tat als Mord nicht zu beanstanden. Das LG Berlin habe die Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen rechtsfehlerfrei bejaht. Die Deutsche Polizeigewerkschaft äußerte sich positiv über die Bestätigung des Mordurteils. Es sei ein eindeutiges Signal an alle Raser.

 

Urteil gegen N. aufgehoben

Anders sieht es bei der Verurteilung wegen Mordes gegen N. aus. Der BGH hob diese auf, das LG Berlin wird die Sache zum dritten Mal verhandeln müssen. Das Fahrzeug von N. kollidierte nicht mit dem Jeep, trotzdem sah das LG in dem Rennen einen mittäterschaftlich begangenen Mord. Diese Einstufung wurde nun vom BGH kritisiert. Eine mittäterschaftliche Zurechnung der Tat sei nicht belegt:

Dass die Angeklagten – wie das LG gemeint hat – während des Zufahrens auf die Kreuzung den auf das Straßenrennen ausgerichteten Tatplan konkludent auf die gemeinsame Tötung eines anderen Menschen erweiterten, liegt angesichts ihrer Fokussierung auf das Rennen auch fern.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Mittäterschaft, § 25 II StGB](https://jura-online.de/lernen/mittaeterschaft-25-ii-stgb/605/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_zum_Berliner_Raser-Fall_Mordurteil_teilweise_bestaetigt)




 - [Vorsatzformen](https://jura-online.de/lernen/vorsatzformen/363/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_zum_Berliner_Raser-Fall_Mordurteil_teilweise_bestaetigt)




 - [Mord, § 211 StGB](https://jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_zum_Berliner_Raser-Fall_Mordurteil_teilweise_bestaetigt)