#Strafrecht at 1

BGH zum Alternativvorsatz

Zwei Vorsätze, die einander ausschließen? Der BGH hat kürzlich eine Entscheidung zum sogenannten Alternativvorsatz getroffen. Der “dolus alternativus” beschreibt den Umstand, dass ein Täter den Eintritt eines Taterfolges bei nur einem von mehreren Tatopfern für möglich hält, nicht aber einen Erfolgseintritt bei beiden. Nach der Vorstellung des Täters stehen die jeweiligen Erfolge also in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander.

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Rose-Rosahl

Rose-Rosahl

Dieser Klassiker der Strafrechtsgeschichte ist nunmehr über 150 Jahre alt, enthält aber Probleme, die noch heute prüfungs- und ausbildungsrelevant sind und die Gerichte auch heute noch beschäftigen. Es geht insbesondere um den Tatumstandsirrtum im Sinne von § 16 StGB, den error in persona und den Anstiftervorsatz.

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