Radfahrer-Fall
A. Sachverhalt Der Angeklagte lenkte einen Lastzug auf einer geraden und übersichtlichen Straße, deren Fahrbahn etwa 6 m breit war. Auf dem rechten Seitenstreifen fuhr ein Radler in der gleichen Richtung. Der Angeklagte überholte ihn mit einer Geschwindigkeit von 26 bis 27 km/h. Der Seitenabstand vo...
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