#Strafrecht at 1

Radfahrer-Fall

A. Sachverhalt Der Angeklagte lenkte einen Lastzug auf einer geraden und übersichtlichen Straße, deren Fahrbahn etwa 6 m breit war. Auf dem rechten Seitenstreifen fuhr ein Radler in der gleichen Richtung. Der Angeklagte überholte ihn mit einer Geschwindigkeit von 26 bis 27 km/h. Der Seitenabstand vo...

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Ingerenz-Fall

A. Sachverhalt Der Angeklagte fuhr in der Nacht zum 1. Oktober 1971 nach Alkoholgenuss mit seinem Personenkraftwagen auf der B 26 bei nebeligem Wetter mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h den in gleicher Richtung gehenden, sein Fahrrad rechts neben sich herschiebenden, erheblich angetrunkenen...

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Gabriele-Fall

Gabriele-Fall

Der Angeklagte, der damals für Zeitschriften warb, gelangte am 09. Februar 1965 in eine Wohnung, in der er die 14 1/2 Jahre alte, krank im Bett liegende Schülerin Gabriele St. antraf. Die Mutter des Mädchens, die Mieterin der Wohnung, war abwesend. Der Angeklagte begann eine Unterhaltung, in deren Verlauf er das Mädchen in zeitlichen Abständen mehrmals unzüchtig berührte. Er entfernte sich erst, nachdem ihn das Mädchen wiederholt vergeblich zum Verlassen der Wohnung aufgefordert hatte. Während seiner Anwesenheit in der Wohnung schloss er einmal für etwa eine Minute die Tür ab, ohne jedoch den Schlüssel abzuziehen.

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Lederriemen-Fall

Der Angeklagte K hatte im Dezember 1953 den Versicherungskaufmann M kennengelernt, der gleichgeschlechtlich veranlagt war. Zwischen M und K war es zu einem Freundschaftsverhältnis und gelegentlichen geringfügigen „unzüchtigen“ [so der Originalwortlaut des BGH im Jahr 1955] Handlungen gekommen. M hatte dem K vielfach Geld Zuwendungen gemacht. Im Laufe des Dezembers 1953 freundete sich der Angeklagte K mit dem Angeklagten J an. Beide kamen auf den Gedanken, sich von M mindestens je einen Anzug und das zur Miete eines Zimmers notwendige Geld zu verschaffen.

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