Sachverhalt (beruht auf Gedächtnisprotokoll)
Die Klausur ZR 3 aus dem Januar 2021 war in NRW und Niedersachsen nahezu identisch. In dem einen Fall ging es um einen mangelhaften Fahrzeugkauf, in dem anderen um Leasing. Der zweite Teil der Klausur behandelt den Anspruch auf Löschung einer Zwangshypothek aus § 888 I BGB.
Fall 1 NRW
K kauft beim Autohändler einen teuren Neuwagen. Kurz nach dem Kauf zeigen sich am Fahrzeug erhebliche Mängel. K ersucht den Autohändler daraufhin mehrfach vergeblich um Nachbesserung. Daher erklärt K, dass er den Kaufpreis mindern wolle. Wenig später überlegt er es sich doch anders: er ist nun der Auffassung, dass er die Mängel bei einem so teuren Neuwagen nicht hinnehmen müsse und tritt daraufhin vom Kaufvertrag zurück.
Kann K die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen?
Fall 1 NDS
Wie oben, nur dass K das Fahrzeug nicht gekauft, sondern geleast hat.
Fall 2
K hat mit V einen notariellen Grundstückskaufvertrag abgeschlossen. In diesem wurde zugunsten des K eine Auflassungsvormerkung bewilligt und ins Grundbuch eingetragen. Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird zugunsten der B-Bank, welche Forderungen gegen V hat, eine Zwangshypothek eingetragen. Als K davon erfährt, fordert er von B eine Löschungsbewilligung. Die B verweigert diese. K sei schließlich kein Eigentümer. Da K nicht mehr weiter weiß, bittet er einen Anwalt um Hilfe.
Hat K gegen die B-Bank einen Anspruch auf Löschungsbewilligung?
Hat K gegen die B-Bank einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten?
Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten an und vertiefe Dein Wissen:
- Gewährleistungsrechte im Kaufrecht, §§ 437 ff. BGB
- Minderung, §§ 437 Nr. 2, 2. Fall, 441 BGB
- Rücktritt, §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB
- Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB
- Ersterwerb einer Auflassungsvormerkung, §§ 883, 885 BGB
Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur
Dein Jura-Online Team
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