#Grundrechte

Lebach II

Lebach II

Der Soldatenmord von Lebach ist ein Fall, der das Bundesverfassungsgericht gleich zweimal beschäftigte. Im Beschluss „Lebach II“ (BVerfG, Beschl. v. 25.11.1999 – 1 BvR 348/98 u.a.) präzisiert das Bundesverfassungsgericht die Kriterien für die Abwägung zwischen Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 1 I, 2 I GG).

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Lebach-Urteil

Lebach-Urteil

Das BVerfG setzt Maßstäbe für die Abwägung zwischen Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Rundfunkfreiheit. Ein Klassiker zum trainieren der Grundrechtsabwägung, dem Prüfungsmaßstab bei der Verfassungsbeschwerde gegen Zivilurteile und der Kriterien „aktueller Berichterstattung“ vs. „Vergangenheitsaufarbeitung“.

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Zwergenweitwurf

Was harmlos klingt, ist juristisch hochbrisant: Der sogenannte „Zwergenweitwurf“ verstößt laut Verwaltungsgericht gegen die Menschenwürde und damit gegen die guten Sitten i.S.d. § 33a GewO. Eine wichtige Entscheidung zur Reichweite der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 I GG, zur Sittenwidrigkeit und zum Schutzauftrag des Staates aus Art. 1 I GG – absolut klausurrelevant!

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Peep-Show

A. Sachverhalt Der Kläger beantragte, ihm eine Erlaubnis gemäß § 33a der Gewerbeordnung - GewO - zum Betrieb einer sogenannten Peep-Show zu erteilen. Bei dieser Veranstaltung sollte auf einer runden, drehbaren Bühne mit einem Durchmesser von 5 Metern eine weibliche Person bei Musik ihren unbekleidet...

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