Zwergenweitwurf
Was harmlos klingt, ist juristisch hochbrisant: Der sogenannte „Zwergenweitwurf“ verstößt laut Verwaltungsgericht gegen die Menschenwürde und damit gegen die guten Sitten i.S.d. § 33a GewO. Eine wichtige Entscheidung zur Reichweite der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 I GG, zur Sittenwidrigkeit und zum Schutzauftrag des Staates aus Art. 1 I GG – absolut klausurrelevant!
Weiterlesen