#Arbeitsrecht

Bezeichnung einer Kollegin als

Rassismus im Alltag stellt heutzutage noch immer keine Seltenheit dar - auch am Arbeitsplatz sind rassistische Äußerungen häufig präsent. Über Letzteres musste jüngst das Arbeitsgericht Berlin entscheiden: Während der Betriebsrat in der Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ keine rassistische Haltung erkannte, hat das ArbG beschlossen, dass diese Äußerung sehr wohl ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin sein kann.

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