Zivilrecht

Scheunen-Fall

A. Sachverhalt Der Beklagte wollte im Jahre 1959 auf seinem Marschhof eine „Nebenscheune” (Wirtschaftsgebäude mit Stall, Bansen, Tenne und Garage) errichten. Er gab dem Kläger, der Bauunternehmer ist, den Auftrag, den Bau herzustellen. Dieser begann im Juli 1959 mit den Arbeiten. Der Beklagte stellt...

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A. Sachverhalt Der Kläger ist Landwirt. In seinem Stall standen im Dezember 1980 98 Bullen. Am 17. Dezember 1980 lieferte ein Fahrer der Beklagten auf dem Hof des Klägers flüssige Kartoffelpülpe an. Der Kläger ließ davon so viel in die Futtertröge der Bullenställe einfüllen, wie diese fassten, nämli...

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Haakjöringsköd-Fall

Am 18. November 1916 verkaufte der Beklagte dem Kläger etwa 214 Fass Haakjöringsköd per Dampfer Jessica abgeladen à 4,30 DM per Kilo in Hamburg, netto Kasse gegen Konnossement und Police. Beide Parteien gingen beim Abschluss des Vertrages irrigerweise davon aus, dass es sich bei Haakjöringsköd um Walfischfleisch handelt. In Wahrheit ist Haakjöringsköd jedoch die Bezeichnung für Haifischfleisch. Ende November zahlte der Kläger dem Beklagten gegen Aushändigung der Dokumente den in den vorläufigen Fakturen berechneten Kaufpreis. Beim Eintreffen in Hamburg wurde die Ware von der Zentral-Einkaufsgesellschaft mbH in Berlin beschlagnahmt und demnächst auch übernommen. Der Kläger machte geltend, die Ware sei ihm als Walfischfleisch verkauft worden, während sie Haifischfleisch sei. Als Walfischfleisch würde sie der Beschlagnahme nicht unterlegen haben. Der Beklagte, der vertragswidrige Ware geliefert habe, müsse ihm deshalb den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem von der Zentral-Einkaufsgesellschaft gezahlten, erheblich niedrigeren Übernahmepreis erstatten.

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A. Sachverhalt Die K Speditionsgesellschaft mbH (KSG), eine Schwesterfirma der Beklagten, hat als Spediteur unter Vermittlung der Arbeitsgemeinschaft für das Straßenverkehrsgewerbe (Laderaumverteilungsstelle) die Klägerin, die ein Fuhrunternehmen betreibt, als Frachtführer mit der Versendung bestimm...

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A. Sachverhalt (vereinfacht) Der Kläger war Eigentümer von sieben Feldbahnlokomotiven (Nr. 1813, 1839, 1870, 2016, 2020, 13356 und 13357), die sich im Jahre 1944 im Raume von Wilna befanden. Beim Herannahen der Russen wurden sie verladen und sollten nach Falkenburg in Pommern geschickt werden. Der Z...

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Hemden-Fall

A. Sachverhalt Der Kläger macht eine ihm abgetretene Forderung gegen den Beklagten aus Hemdenlieferungen des Unternehmens Edmund E. (E), Hemden- und Blusenfabrik in W., geltend, deren Steuerberater er war. Dieses Unternehmen befand sich zu Beginn des Jahres 1969 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten....

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