Beilwurf-Fall
Nach den Feststellungen leistete der Angeklagte der Ladung zu einer richterlichen Vernehmung keine Folge. Der Richter bestimmte daraufhin einen neuen Termin, den 04. Juli 1978 um 08:00 Uhr, und erließ hierzu einen Vorführungsbefehl. Zu dessen Vollstreckung klopften am Tag des Termins kurz nach 05:00 Uhr zwei Polizeibeamte an Tür und Fenster der Wohnung des Angeklagten; auch versuchten sie, die Tür mit einem Nachschlüssel zu öffnen. Der Angeklagte glaubte, es handle sich um Einbrecher, schob von innen einen Schlüssel in die Wohnungstür und stellte in den Wohnflur zwei Beile, mit denen er sich notfalls verteidigen wollte.
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