Strafrecht

Beilwurf-Fall

Beilwurf-Fall

Nach den Feststellungen leistete der Angeklagte der Ladung zu einer richterlichen Vernehmung keine Folge. Der Richter bestimmte daraufhin einen neuen Termin, den 04. Juli 1978 um 08:00 Uhr, und erließ hierzu einen Vorführungsbefehl. Zu dessen Vollstreckung klopften am Tag des Termins kurz nach 05:00 Uhr zwei Polizeibeamte an Tür und Fenster der Wohnung des Angeklagten; auch versuchten sie, die Tür mit einem Nachschlüssel zu öffnen. Der Angeklagte glaubte, es handle sich um Einbrecher, schob von innen einen Schlüssel in die Wohnungstür und stellte in den Wohnflur zwei Beile, mit denen er sich notfalls verteidigen wollte.

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A. Sachverhalt Die Angeklagten sind Geschwister. Ihr Vater, Peter F. hatte die damals 12 oder 13 Jahre alte Angeklagte Petra F. im Jahre 1990 sexuell missbraucht. Anfang September 1997 entschlossen sich die Angeklagten nach erheblichem Alkoholgenuss im Verlauf eines Gesprächs über diesen sexuellen M...

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A. Sachverhalt Nach den Feststellungen schoss der Angeklagte mit einer Pistole P 38, Kaliber 9 mm, in der sich, wie er wusste, Munition befand, auf die rechte Schläfe des Gebrauchtwagenverkäufers K., um ihn dafür zu "bestrafen", dass dieser ihn "um sein Geld bringen wollte". Das Projektil durchschlu...

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Würgungs-Fall

A. Sachverhalt Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.   Nach den Feststellungen war er in die Wohnung einer Hausmitbewohnerin eingedrungen, um dort zu stehlen. Als die Frau auf ihn aufmer...

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Balkonsturz-Fall

Aus Verärgerung, dass seine Ehefrau gegen ihn wegen vorausgegangener Tätlichkeiten eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht erwirkt und ihm trotz seines lautstarken Verlangens keinen Zutritt zur ehelichen Wohnung gewährt hatte, drang der Angeklagte gewaltsam in die Wohnung ein, indem er die Eingangstür eintrat. Er wollte seine Machtposition wieder herstellen, seine Ehefrau bestrafen, weil sie ihm nicht geöffnet hatte, und ihr - in diesem Moment noch ohne eine konkrete Vorstellung - “das Schlimmste” antun.

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Denkzettel-Fall

Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte stieß dem ihm körperlich unterlegenen Mitbewohner eines Heims für Asylbewerber ein Messer mit 12 cm langer, spitz zulaufender Klinge mit einem kräftigen Stoß in den Leib, um ihm einen “Denkzettel” zu verpassen und ihm unmissverständlich klarzumachen, dass er keine Gegenwehr dulde.

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A. Sachverhalt Die Angeklagten gingen am Tattag im R.-Markt in Pirmasens mit einem Einkaufswagen in die CD-Abteilung, wo sie vier CD's sowie eine Videokassette im Gesamtwert von 105,81 DM aus den Auslagen nahmen und flach auf den Boden des Einkaufswagens legten. Das gleiche taten sie sodann in der T...

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Winkelschleifer-Fall

Wie ist es strafrechtlich zu bewerten, wenn im Supermarkt Ware im Karton versteckt und nur teilweise bezahlt wird? Der Winkelschleifer-Fall des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 19.6.1987 – 5 Ss 166/87) gilt als Paradebeispiel für die Abgrenzung von Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) im Selbstbedienungsladen – und bringt zentrale Fragen zu Gewahrsamsverhältnissen, Verfügungsbewusstsein und konkludenter Täuschung auf den Punkt.

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