Beilwurf-Fall
A. Sachverhalt Nach den Feststellungen leistete der Angeklagte der Ladung zu einer richterlichen Vernehmung keine Folge. Der Richter bestimmte daraufhin neuen Termin auf den 4. Juli 1978, 8 Uhr, und erließ hierzu einen Vorführungsbefehl. Zu dessen Vollstreckung klopften am Terminstag kurz nach 5 Uhr...
Weiterlesen