Kappmesser-Fall
A. Sachverhalt Nach den Feststellungen der Jugendkammer fassten die zur Tatzeit alkoholisierten Angeklagten den spontanen Entschluss, die ihnen unbekannte 18jährige M., die gerade aus der Straßenbahn ausgestiegen war und einen Rucksack über der Schulter trug, zu überfallen. Während B. das Tatopfer v...
Weiterlesen