Jamba
A. Sachverhalt Der damals 54 Jahre alte Angeklagte benutzte am Nachmittag des 7. Dezember 1993 für die Heimfahrt von der Arbeit einen Eilzug, der die Strecke von H. nach B., dem Wohnort des Angeklagten, in 24 Minuten zurücklegt. Der Angeklagte fuhr in einem Abteil der 1. Wagenklasse. Der Zug war übe...
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