Kündigung im Urlaub
Eine Kündigung kann auch dann wirksam zugehen, wenn der Arbeitnehmer im Ausland Urlaub macht und das Schreiben erst nach seiner Rückkehr liest. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Kenntnisnahme, sondern der Einwurf in den Briefkasten unter gewöhnlichen Umständen. Was das für die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage bedeutet, zeigt dieser BAG-Klassiker.
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