„Klassiker"

A. Sachverhalt Die Mitangeklagten kamen in den Abendstunden zu der für den Überfall ausersehenen Tankstelle. Sie war nicht besetzt. Deshalb gingen die Mitangeklagten zu dem im Tankstellenbereich liegenden Wohnhaus. Vor der Haustür zogen sie die Strumpfmasken auf. Dann läutete der Mitangeklagte K. Er...

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A. Sachverhalt Der Kläger ist Landwirt. In seinem Stall standen im Dezember 1980 98 Bullen. Am 17. Dezember 1980 lieferte ein Fahrer der Beklagten auf dem Hof des Klägers flüssige Kartoffelpülpe an. Der Kläger ließ davon so viel in die Futtertröge der Bullenställe einfüllen, wie diese fassten, nämli...

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Gemüseblatt-Fall

Was passiert, wenn eine Kundin im Supermarkt auf einem Gemüseblatt ausrutscht? Der Fall der 14-jährigen Klägerin wirft zentrale Fragen zur Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) auf – und damit zur Haftung bei Verletzungen in öffentlich zugänglichen Räumen. Ein klassisches Beispiel für die Abgrenzung von Sorgfaltspflicht, Zurechnung und Beweislast.

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Haakjöringsköd-Fall

Am 18. November 1916 verkaufte der Beklagte dem Kläger etwa 214 Fass Haakjöringsköd per Dampfer Jessica abgeladen à 4,30 DM per Kilo in Hamburg, netto Kasse gegen Konnossement und Police. Beide Parteien gingen beim Abschluss des Vertrages irrigerweise davon aus, dass es sich bei Haakjöringsköd um Walfischfleisch handelt. In Wahrheit ist Haakjöringsköd jedoch die Bezeichnung für Haifischfleisch. Ende November zahlte der Kläger dem Beklagten gegen Aushändigung der Dokumente den in den vorläufigen Fakturen berechneten Kaufpreis. Beim Eintreffen in Hamburg wurde die Ware von der Zentral-Einkaufsgesellschaft mbH in Berlin beschlagnahmt und demnächst auch übernommen. Der Kläger machte geltend, die Ware sei ihm als Walfischfleisch verkauft worden, während sie Haifischfleisch sei. Als Walfischfleisch würde sie der Beschlagnahme nicht unterlegen haben. Der Beklagte, der vertragswidrige Ware geliefert habe, müsse ihm deshalb den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem von der Zentral-Einkaufsgesellschaft gezahlten, erheblich niedrigeren Übernahmepreis erstatten.

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A. Sachverhalt Der Angeklagte – Philosophiestudent – entnahm aus einem Verkaufsstand eines Warenhauses einen neuen Rowohlt-Kriminalroman, den er in die Rocktasche steckte. Er wurde beobachtet und beim Verlassen des Warenhauses gestellt. Der Angeklagte hat sich unwiderlegt dahin eingelassen, er habe...

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Jamba

A. Sachverhalt Der damals 54 Jahre alte Angeklagte benutzte am Nachmittag des 7. Dezember 1993 für die Heimfahrt von der Arbeit einen Eilzug, der die Strecke von H. nach B., dem Wohnort des Angeklagten, in 24 Minuten zurücklegt. Der Angeklagte fuhr in einem Abteil der 1. Wagenklasse. Der Zug war übe...

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Lkw-Fahrer-Fall

Die K Speditionsgesellschaft mbH (KSG), eine Schwesterfirma der Beklagten, hat als Spediteur unter Vermittlung der Arbeitsgemeinschaft für das Straßenverkehrsgewerbe (Laderaumverteilungsstelle) die Klägerin, die ein Fuhrunternehmen betreibt, als Frachtführer mit der Versendung bestimmter Güter nach H. beauftragt. Als der Lastzug der Klägerin bereits beladen war, verunglückte der Ehemann der Klägerin, der den Lastzug führte, beim Zusammenkuppeln von Motorwagen und Anhänger tödlich.

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