Lkw-Fahrer-Fall
Die K Speditionsgesellschaft mbH (KSG), eine Schwesterfirma der Beklagten, hat als Spediteur unter Vermittlung der Arbeitsgemeinschaft für das Straßenverkehrsgewerbe (Laderaumverteilungsstelle) die Klägerin, die ein Fuhrunternehmen betreibt, als Frachtführer mit der Versendung bestimmter Güter nach H. beauftragt. Als der Lastzug der Klägerin bereits beladen war, verunglückte der Ehemann der Klägerin, der den Lastzug führte, beim Zusammenkuppeln von Motorwagen und Anhänger tödlich.
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