#Strafrecht BT 2

Gastwirt-Fall II

In diesem Fall geht es um die strafrechtliche Mitverantwortung des Gastwirts und die soziale Üblichkeit und Billigung des Ausschanks von Alkohol. Der BGH hatte hier die Frage zu klären, ob sich der Gastwirt wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen kann, wenn er einem länger verweilenden Kraftfahrer so viel Alkohol ausschenkt, dass dieser völlig fahrunfähig wird und bei der späteren Autofahrt einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zudem behandelt der Fall die prüfungsrelevante Garantenstellung.

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BGH nach Amoklauf in München: Betreiber der Darknet-Plattform rechtskräftig verurteilt

BGH bestätigt Urteil gegen Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchener Amoklauf verkauft wurde Fahrlässige Tötung in neun Fällen und fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen sowie Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten – der BGH bestätigte jüngst das Urteil gegen den Bet...

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