BGH: Wegnahme des "Dirnenlohns"
A. Sachverhalt (leicht abgewandelt) A vereinbart mit der Prostituierten P, dass diese an ihm Oralverkehr vornehmen solle. A übergibt ihr das hierfür vereinbarte Entgelt in Höhe von 20 € in Form eines Scheines. A und P begeben sich zur Durchführung des Oralverkehrs in eine öffentliche Toilette. Aus u...
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