#Grundrechte

Lebenslange Freiheitsstrafe

„Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“ – so lautet die Anordnung in § 211 I StGB. Mord sieht also keinen Strafrahmen vor, sondern gibt die Rechtsfolge zwingend vor. Eine Strafzumessung (§§ 46 ff. StGB) zur Bestimmung der tat- und schuldangemessenen Strafe im Einzelfall gibt es nicht. Im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 GG hatte das BVerfG über folgende Frage zu entscheiden: Ist die lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz vereinbar?

Weiterlesen

A. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin, ein Presseunternehmen, wendet sich mit den Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, durch die ihr die Veröffentlichung von Werbeanzeigen der Firma Benetton wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 1 des Gesetzes gegen den unlaute...

Weiterlesen