Seehofer verbietet Reichsbürger-Gruppe

Seehofer verbietet Reichsbürger-Gruppe

Sie berufen sich auf ein selbstdefiniertes „Naturrecht“

Horst Seehofer verbietet erstmals eine Reichsbürger-Gruppierung. Auch in Zeiten von Corona dürfe man Rechtsextreme nicht in Sicherheit wiegen.  

 

Worum geht es?

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat vergangene Woche erstmals eine Reichsbürger-Gruppierung bundesweit verboten. Bei mehreren groß angelegten Razzien durchsuchten Polizeibeamte in zehn Bundesländern die Wohnungen führender Mitglieder. Es handelt sich um den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“, seine Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ ist ebenfalls betroffen. Der Verein präge sich durch esoterisches und rassistisches Gedankengut und zeige eine Begeisterung für das „Germanische“. Bei den Razzien wurden unter anderem mehrere Schusswaffen, Baseballschläger, Propagandamaterial und Drogen sichergestellt. Die Gruppierung sei in letzter Zeit durch „verbalaggressive Schreiben“ aufgefallen, in denen den Adressaten „Inhaftierung“ und „Suppenhaft“ angedroht worden sei. Der Verein, der zum Großteil in der Hauptstadt agierte, soll ebenfalls versucht haben, ein Berliner Rathaus zu übernehmen. Seehofer äußerte sich:

Wir haben es mit einer Vereinigung zu tun, die rassistische und antisemitische Schriften verbreitet und damit unsere freiheitliche Gesellschaft systematisch vergiftet.

Das Bundesinnenministerium ließ über seinen Sprecher Steve Alter via Twitter verkünden, dass Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus auch in Krisenzeiten unerbittlich bekämpft werden. Trotz des Coronavirus dürfe man die Gefahren der Reichsbürgerszene nicht vernachlässigen. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Vorgehen. Zentralratspräsident Josef Schuster wies daraufhin, dass sich gerade in Krisenzeiten Verschwörungsmythen und Schuldzuweisungen verstärken würden. Herbert Reul, der Innenminister von Nordrhein-Westfalen kommentierte, die Rechtsextremen dürften sich in Zeiten der Coronakrise „nicht in Sicherheit wiegen“.

 

Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts

Das Verbot gegen die Reichsbürger-Vereinigung findet seine rechtliche Stütze in Art. 9 II GG in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach Art. 9 II GG sind Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten. Auf dieser Grundlage verfügte Seehofer bereits im Januar ein Verbot gegen die Gruppierung „Combat 18“.

Mit den Verboten von „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ und „Combat 18“ reagiert das Bundesinnenministerium auf die steigende Zahl rechtsextremer Angriffe. Seit Juni 2019 sind bei rechten Anschlägen 13 Menschen gestorben. Der Politiker Walter Lübcke wurde mit einem Kopfschuss getötet, bei einem Terroranschlag in Halle erschoss ein Antisemit zwei Passanten und vergangenen Oktober tötete ein Ausländerhasser zehn Menschen. 

Die Grünen fordern nun eine konsequentere Einstufung der Reichsbürgers-Szene. Die Innenexpertin Irene Mihalic kommentiert: 

Das Verbot von „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ zeigt erneut, dass die Reichsbürger endlich konsequent als rechtsextrem eingestuft werden müssen.

 

Reichsbürger in Deutschland

Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland nicht an. Zu ihren vertretenen Ideologien gehören die Ablehnung der Demokratie, der Rechtsextremismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus. Sie berufen sich auf ein selbstdefiniertes „Naturrecht“ oder auf das historische Deutsche Reich. Da sie Deutschland nicht als Staat anerkennen (sondern überwiegend als Unternehmen) kommt es zu vielen Konflikten, in denen sie sich teilweise gewaltsam gegen staatliche Maßnahmen wehren. Bundesweit soll es nach Kenntnis des Verfassungsschutzes rund 19.000 Mitglieder der Reichsbürgerbewegung geben. Von ihnen wurden 950 als rechtsextremistisch eingestuft.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I GG](https://jura-online.de/lernen/vereinigungsfreiheit-art-9-i-gg/285/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Seehofer_verbietet_Reichsbuerger_Gruppe)
BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen

Relevante Lerneinheiten