#Grundrechte

Peep-Show

A. Sachverhalt Der Kläger beantragte, ihm eine Erlaubnis gemäß § 33a der Gewerbeordnung - GewO - zum Betrieb einer sogenannten Peep-Show zu erteilen. Bei dieser Veranstaltung sollte auf einer runden, drehbaren Bühne mit einem Durchmesser von 5 Metern eine weibliche Person bei Musik ihren unbekleidet...

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BVerfG zu Schutzwaffenverbot

Plastikfolie als "Schutzwaffe" gegen Pfefferspray? Man nehme: Ein Gummiband, ein Stückchen Plastikfolie und das BVerfG. Ein Demonstrant legt gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe Verfassungsbeschwerde ein. Mehrere Instanzen sahen in seiner Verwendung von Plastikfolie vor dem Gesicht eine verb...

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