BGH zu den Grundsätzen des Werkstattrisikos
Das Werkstattrisiko ist das Risiko, überhöhte Kostenansätze einer Werkstatt für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs tragen zu müssen. Dieses Risiko besteht auch –als Sachverständigenrisiko– für überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen hinsichtlich der Begutachtung eines beschädigten Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens.
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