Ein normales Zusammentreffen zwischen einem Paar vor der gemeinsam bewohnten Wohnung nahm eine unerwartete Wendung. Die damalige Lebensgefährtin des Klägers hatte ihren Wagen am Straßenrand vor dem Haus abgestellt und die beiden genossen ihre gemeinsame Zeit. Doch plötzlich wurde ihre fröhliche Stimmung unterbrochen, als der Kläger bemerkte, dass das Auto langsam rückwärts den Hang hinunter rollte. Ohne zu zögern und nur mit offenen Sandalen bekleidet, reagierte der Kläger instinktiv. Er rannte hinter dem Fahrzeug her und versuchte verzweifelt, es aufzuhalten. Doch er wurde von dem rollenden Fahrzeug niedergestoßen und überrollt. Der Preis, den er für diese Rettung zahlte, war hoch. Hat der vermeintliche Retter nun ein Recht auf Schadensersatz?
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