Teuflischer Tweet kann teuer werden
„Du Teufelin in Menschenfleischverpackung“ – Kann der Verfasser eines solchen Kommentars zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und welche Ansprüche könnten gegen ihn geltend gemacht werden? Das Amtsgericht Rheine hatte sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
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