Polizist beim Einsatz verletzt: Berufsrisikotypische Verletzung oder deliktische Haftung?
Bei einem Polizeieinsatz in einer Cocktailbar wird ein Beamter von einem 18-Jährigen am Daumen verletzt, infolgedessen erlitt er eine psychische Erkrankung und wurde dienstunfähig. Das Land verklagte den jungen Mann auf Schadensersatz von über 100.000 Euro. Der BGH musste entscheiden: Anspruch entstanden oder Berufsrisiko?
Weiterlesen