BGH zur Haftung des Abschleppunternehmers
A. Sachverhalt B betreibt ein Abschleppunternehmen. Am 12. Februar 2011 schleppt er im Auftrag der Stadt Mannheim das von K verbotswidrig geparkte Fahrzeug ab und stellt es auf dem Parkplatz des Ordnungsamtes ab. K behauptet, sein Fahrzeug sei bei dem Abschleppvorgang beschädigt worden, wodurch ihm...
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