Dienstmützen-Fall
A. Sachverhalt Anlässlich der Abmusterung von der Bundeswehr am 31.7.1961 stellte der Angeklagte bei der Vorbereitung zur Ablieferung seiner Dienstbekleidungsstücke fest, dass ihm eine Schirmmütze abhandengekommen war, die er hätte ersetzen müssen. Um dies zu vermeiden, hat er den verschlossenen Spi...
Weiterlesen