Winkelschleifer-Fall

Wie ist es strafrechtlich zu bewerten, wenn im Supermarkt Ware im Karton versteckt und nur teilweise bezahlt wird? Der Winkelschleifer-Fall des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 19.6.1987 – 5 Ss 166/87) gilt als Paradebeispiel für die Abgrenzung von Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) im Selbstbedienungsladen – und bringt zentrale Fragen zu Gewahrsamsverhältnissen, Verfügungsbewusstsein und konkludenter Täuschung auf den Punkt.

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A. Sachverhalt Die Kl. - ein Touristikunternehmen -, die für eine in der Sommersaison 1979 geplante Flugstrecke ein Flugzeug chartern wollte, bat mit Fernschreiben vom 2.8.1978 die Firma L um Unterbreitung eines Angebots. Als Verkehrstag wünschte sie „möglichst Freitag oder Samstag oder Sonntag ist...

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Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) Der in Hamburg wohnende S ist 42 Jahre alt, leidenschaftlicher Sportschütze und seit einigen Jahren eingetragenes und aktives Mitglied im Schießsportverein „Adlerauge“. Der Verein „Adlerauge“ gehört dem „Bund der sportlichen Schützen“ an, bei dem es...

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A. Sachverhalt Die Klägerinnen, zwei Versicherer, verlangen aus übergegangenem Recht von dem beklagten Haftpflichtversicherer die Erstattung der Aufwendungen, die ihnen als Mitgliedern einer Versicherergemeinschaft aus Anlass eines Unfalls entstanden sind, den der Versicherungsnehmer K. der Beklagte...

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