Fleet-Fall 2.0

A. Sachverhalt (leicht vereinfacht) Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der R. GmbH (nachfolgend: Insolvenzschuldnerin). Er nimmt die Beklagten wegen der Einschließung von Schiffen und anderen Gerätschaften der Insolvenzschuldnerin auf Schadensersatz in Anspruch. Der sorgfältig ausge...

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Thema: Live Besprechung eines aktuellen Examensfalls Termin: Mittwoch, 31.8.2016 von 18-19 Uhr Teilnahme: von jedem internetfähigen Endgerät aus Webinar kostenlos anschauen: Besprechung eines Examensfalls   Worum geht es in diesem Webinar? Sören A. Croll wird live die Examensklausur ZR II 1. Examen...

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Thema: Das Geheimnis der perfekten Klausur Termin: Donnerstag, 25.8.2016 von 18-19 Uhr Teilnahme: von jedem internetfähigen Endgerät aus Webinar kostenlos anschauen: Das Geheimnis der perfekten Klausur   Worum geht es in diesem Webinar? Sören A. Croll weiß: Mit dem selben Wissen kannst Du in der Kla...

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A. Sachverhalt B arbeitet als Rechtsanwalt. Seit Dezember 2009 vertrat er als Strafverteidiger den ersten Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins, der Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Spendengeldern war. Dieses Ermittlungsverfahren erregte g...

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Lederriemen-Fall

Der Angeklagte K hatte im Dezember 1953 den Versicherungskaufmann M kennengelernt, der gleichgeschlechtlich veranlagt war. Zwischen M und K war es zu einem Freundschaftsverhältnis und gelegentlichen geringfügigen „unzüchtigen“ [so der Originalwortlaut des BGH im Jahr 1955] Handlungen gekommen. M hatte dem K vielfach Geld Zuwendungen gemacht. Im Laufe des Dezembers 1953 freundete sich der Angeklagte K mit dem Angeklagten J an. Beide kamen auf den Gedanken, sich von M mindestens je einen Anzug und das zur Miete eines Zimmers notwendige Geld zu verschaffen.

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