Öffentliches Recht

Osho

Osho

A. Sachverhalt Seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts traten in der Bundesrepublik Deutschland vorher unbekannte Gruppierungen in Erscheinung, die alsbald das Interesse der Öffentlichkeit fanden und zumeist als "Sekten", "Jugendsekten", "Jugendreligionen", "Psychosekten", "Psychogruppen"...

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A. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Eigentümer mehrerer Reitpferde, Freizeitreiter und Vorsitzender einer Reitervereinigung. In den beiden Ausgangsverfahren wandte er sich ursprünglich gegen zwei Bescheide aus dem Jahre 1977, mit denen den betroffenen Eigentümern die beantragte Sperrung bestimmt...

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Taubenfüttern

A. Worum geht es? In diesem Klassiker der Rechtsprechung geht es insbesondere um die Auslegung des Art. 2 I GG, also das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nach Art. 2 I GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...

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Halteverbot-Fall

Der Kläger parkte seinen Pkw am 27. April 1992 auf einer öffentlichen Straße. Anschließend begab er sich für mehrere Wochen in stationäre Krankenhausbehandlung. Am 12. Mai 1992 stellte die Beklagte in dem betreffenden Straßenabschnitt mobile Halteverbotsschilder auf und ließ das Fahrzeug des Klägers kurz darauf abschleppen. Doch muss der Kläger für die Kosten des Abschleppens tatsächlich aufkommen?

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A. Sachverhalt Die Beklagte hat auf dem Schillerplatz in Stuttgart vor dem Dienstgebäude des Justizministeriums zwischen dessen Hauptportal und dem linken Gebäudeende ein Parkverbot angeordnet. Zur Kennzeichnung dieses Verbots sind zwei Verkehrszeichen nach Bild 23 der Anlage zur Straßenverkehrsordn...

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