Öffentliches Recht

Osho

Osho

Seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts traten in der Bundesrepublik Deutschland vorher unbekannte Gruppierungen in Erscheinung, die alsbald das Interesse der Öffentlichkeit fanden und zumeist als “Sekten”, “Jugendsekten”, “Jugendreligionen”, “Psychosekten”, “Psychogruppen” oder ähnlich bezeichnet wurden. Wegen ihrer nach eigenem Verständnis überwiegend religiös oder weltanschaulich geprägten Zielsetzungen, ihrer inneren Struktur und ihrer Praktiken im Umgang mit Mitgliedern und Anhängern wurden sie schnell Gegenstand kritischer öffentlicher Auseinandersetzung. Vorgeworfen wurde den genannten Gruppen dabei vor allem, dass sie ihre Mitglieder von der Außenwelt abschotteten, insbesondere der eigenen Familie entfremdeten, psychisch manipulierten und finanziell ausbeuteten.

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Glykol-Fall

Glykol-Fall

In diesem Fall hat das BVerwG einen jahrelangen Streit zu staatlichen Warnungen entschieden. Es geht dabei um das Problem, wenn staatliche Warnungen in [Art. 12 GG](https://jura-online.de/lernen/berufsfreiheit-art-12-i-gg/298/excursus/) oder [Art. 14 GG](https://jura-online.de/lernen/eigentumsgarantie-art-14-i-gg/659/excursus/) eingreifen. Der Fall ist zwar schon älter, die damit verbundene Problematik kommt aber immer wieder in aktuellen und neuen Konstellationen vor.

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A. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Eigentümer mehrerer Reitpferde, Freizeitreiter und Vorsitzender einer Reitervereinigung. In den beiden Ausgangsverfahren wandte er sich ursprünglich gegen zwei Bescheide aus dem Jahre 1977, mit denen den betroffenen Eigentümern die beantragte Sperrung bestimmt...

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Halteverbot-Fall

Der Kläger parkte seinen Pkw am 27. April 1992 auf einer öffentlichen Straße. Anschließend begab er sich für mehrere Wochen in stationäre Krankenhausbehandlung. Am 12. Mai 1992 stellte die Beklagte in dem betreffenden Straßenabschnitt mobile Halteverbotsschilder auf und ließ das Fahrzeug des Klägers kurz darauf abschleppen. Doch muss der Kläger für die Kosten des Abschleppens tatsächlich aufkommen?

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A. Sachverhalt Die Beklagte hat auf dem Schillerplatz in Stuttgart vor dem Dienstgebäude des Justizministeriums zwischen dessen Hauptportal und dem linken Gebäudeende ein Parkverbot angeordnet. Zur Kennzeichnung dieses Verbots sind zwei Verkehrszeichen nach Bild 23 der Anlage zur Straßenverkehrsordn...

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