Urteilsticker

BGH:

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Bezahlung erbrachter Werkleistungen. Die Beklagten ließen 2010 vier Reihenhäuser auf ihrem im Miteigentum stehenden Grundstück in B errichten. Mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten wurde die Klägerin beauftragt. Diese erteilte den Beklagten am 28. Oktober 2010 eine Auftragsbestätigung, die von dem Beklagten zu 1 am 1. November 2010 unterzeichnet wurde.

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BGH zur Reichweite des § 439 II BGB

Muss der Verkäufer auch die Kosten eines Privatgutachtens tragen, das der Käufer zur Aufklärung eines Mangels in Auftrag gibt? Der BGH bejaht dies unter bestimmten Voraussetzungen und konkretisiert die Reichweite des § 439 II BGB. Die Entscheidung ist examensrelevant, weil sie zentrale Fragen der Nacherfüllung, der Mängelrechte und der Erstattung von Sachverständigenkosten behandelt und zugleich an die bekannte Problematik der Ein- und Ausbaukosten anknüpft.

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