BVerwG: "Firmenwaffenschein" unzulässig
A. Sachverhalt K ist Bewachungsunternehmer und besitzt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34a GewO für die Ausübung des Bewachungsgewerbes. Das Landratsamt F (Bayern) erteilte ihm zwei Waffenscheine. Unter "Auflagen und Beschränkungen" ist in beiden Waffenscheinen vermerkt, dass sie nur für Tät...
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