Öffentliches Recht

VG Würzburg zu den Bauernprotesten

Die Bahn wird bestreikt, das Wetter ist unbeständig und die Winterurlauber kehren zurück. Also ist ohnehin schon viel los auf bayerischen Autobahnen. In dieser Entscheidung hat sich das VG Würzburg damit auseinandergesetzt, ob im konkreten Fall das Versammlungsrecht der Landwirte soweit ging, zusätzlich noch die A3 und damit eine ganze Region lahmzulegen.

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Das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 362 Nr. 5 StPO

Jüngst hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Beantwortung der Frage auseinandersetzen müssen, ob der § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist. Gemäß § 362 Nr. 5 StPO könne die Wiederaufnahme eines Verfahrens möglich sein, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden. In unserem hier besprochenen Fall stellte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens. Das Landgericht erklärte die Wiederaufnahme für zulässig. Hiergegen legte der zuvor Freigesprochene Beschwerde ein, welche vom Oberlandesgericht verworfen wurde. Sodann legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein und das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden.

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VG Mainz zur Hundesteuer für Trainings- und Therapiehunde

In diesem Urteil musste sich das Verwaltungsgericht Mainz mit der Frage auseinandersetzen, wann Hunde ein steuerrechtlich notwendiges Betriebsmittel darstellen und somit von der Hundesteuerpflicht befreit sind. Hier ist eine klare Abgrenzung zur privaten Hundehaltung notwendig. Das Urteil unterstreicht die wichtigen Abgrenzungskriterien und ist somit von höchster Bedeutung.

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Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im sogenannten „Apotheker“-Verfahren

Der Inhaber einer Apotheke, die für Patienten individuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie herstellte und an onkologische Arztpraxen und Krankenhäuser lieferte, wendet sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht (LG) Essen u.a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 14.564 Fällen sowie gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH).

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BGH zur Entschädigung eines Berufsmusikers für ersten Corona-Lockdown

Der erste Corona-Lockdown von März bis Juli 2020 ist nun schon einige Jahre her. Seine rechtliche Aufarbeitung dauert aber noch an. Mit Urteil vom 3. August 2023 hat der BGH eine weitere Grundsatzentscheidung zu Entschädigungen aufgrund des Lockdowns getroffen. Eine gute Gelegenheit, das Staatshaftungsrecht aufzufrischen oder sich erstmals damit auseinanderzusetzen.

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Das BVerwG zur Unwirksamkeit einer Bewohnerparkgebührensatzung

Jeder, der einen städtischen Bereich bereits selbst mit einem Kfz befuhr, wurde schon mit der essenziellen Frage konfrontiert: Wo stelle ich das Fahrzeug ab? Um diese Parksituation für Bewohner ohne privaten Stellplatz zu entschärfen, werden vielerorts Bewohnerparkzonen eingerichtet, deren Nutzung nur Personen mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis offenstehen. Dass die Steuerung des Parkens in geschlossenen Ortschaften eine deutlich komplexere Rechtsmaterie darstellt, als man auf den ersten Blick meinen könnte, zeigt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich einer Parkgebührensatzung für die Ausstellung dieser Bewohnerparkausweise.

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Das BVerfG zur Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

In diesem Beschluss hat das BVerfG über die Beratung und Verabschiedung zum Gebäudeenergiegesetz entschieden und einen Abgeordneten in der politischen Willensbildung bestärkt, der sich gegen die Verabschiedung des Gesetzes wehrte. Hier ist interessant, was genau das BVerfG an der vorgenommenen parlamentarischen Arbeit auszusetzen hat.

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Das BVerfG zu Anträgen zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung

Der zweite Senat des BVerfG setzte sich kürzlich mit der Frage auseinander, ob ein Organstreitverfahren ausschließlich der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Verfassungsorganen und nicht der Beurteilung der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines konkreten Handelns eines Organs dient. Dabei musste auch die Frage erläutert werden, ob die Verfahrensvorschrift des § 64 Abs. 2 BVerfGG den Streitgegenstand und den Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle festlegt. Wie entschied der zweite Senat?

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Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Entziehung des Sorgerechts der Eltern

In dieser Entscheidung hat das BVerfG sowohl den Inhalt des Elternrechts als auch den Anspruch des Kindes auf Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit dargelegt und den Maßstab der verfassungsrechtlichen Überprüfung erläutert. Es hat – in selten klarer Weise – festgestellt, dass der Vortrag der Bf (und damit auch der ihres Anwalts / ihrer Anwältin) nicht den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 23, 92 BVerfGG genüge; die geltend gemachte Rechtsverletzungen müssten substantiiert und detailliert vorgetragen werden.

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