#Staatsorganisationsrecht

VG Hamburg zu coronabedingten Schließungen von Fitnessstudios

Ein Fitnessstudio in Hamburg durfte trotz "Lockdown light" plötzlich wieder öffnen: Die Generalklausel im IfSG reiche nicht mehr als Ermächtigungsgrundlage für schwere Grundrechtseingriffe, so das VG Hamburg. Aktuell ist es aber noch geschlossen, denn das OVG schob vorerst einen Riegel vor – per sog. Hängebeschluss.

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