Die wichtigsten Entscheidungen des BVerfG aus 2020

Die wichtigsten Entscheidungen des BVerfG aus 2020

Sechs Entscheidungen des BVerfG, die Du kennen solltest

Ein turbulentes Jahr geht zu Ende, in dem das BVerfG wieder alle Hände voll zu tun hatte. Nicht nur bezüglich Corona wurden in Karlsruhe grundsätzliche Rechtsfragen erörtert. Wir haben Dir hier die wichtigsten Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2020 herausgesucht, die Du – nicht nur für die kommenden Prüfungen – kennen solltest.

Das Versammlungsrecht in der Coronakrise

Unser vergangenes Jahr wurde von der Corona-Pandemie dominiert, ihre Auswirkungen sind im täglichen Leben an vielen Stellen spürbar. Darf man zu diesen Zeiten trotzdem demonstrieren gehen, obwohl Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gelten? Ja, entschied das BVerfG – auch in Zeiten von Corona müsse daran festgehalten werden, dass unsere verfassungsrechtlich garantierten Kommunikationsfreiheiten immense Bedeutung haben. So gab es etwa einem Eilantrag gegen das Versammlungsverbot in Gießen statt. Die zuständige Behörde sei von einem generellen Verbot ausgegangen und habe nicht etwa die Umstände des Einzelfalls bewertet, Stichwort: Auflagen. Wieso dies zu einem Ermessensausfall und damit zu einer Verletzung von Art. 8 GG führen kann, findest Du in diesem Beitrag: BVerfG kippt Versammlungsfreiheit in Gießen.

Containern bleibt strafbar

Wer die Müllcontainer eines Supermarktes nach genießbaren Lebensmitteln durchsucht und dabei erwischt wird, muss weiterhin mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es ging um die Frage, ob es sich beim Containern um einen Diebstahl im Sinne des § 242 StGB überhaupt handeln kann, schließlich würden die Lebensmittel sonst einfach entsorgt werden. Im Mittelpunkt stand daher die Frage, ob die Sachen in den Abfallbehältern noch im Eigentum des jeweiligen Supermarktes – also fremd – oder nicht doch etwa schon herrenlos sind. Die strafrechtliche Würdigung des Containerns wurde 2020 vom BVerfG begründet – mit einem kleinen Appell an den Gesetzgeber.

Nicht nur im Examen relevant: Das Neutralitätsgebot

Gleich zweimal beschäftigten sich die Karlsruher Richter mit dem Neutralitätsgebot. Im ersten Verfahren fuhr die AfD einen Sieg gegen Bundesinnenminister Seehofer ein. Die Veröffentlichung eines Interviews, in dem er die Oppositionspartei auf der Homepage seines Ministeriums als „staatszersetzend“ bezeichnete, verstoße gegen das Neutralitätsgebot. Die Veröffentlichung sei unrechtmäßig, ein Regierungsvertreter dürfe nämlich die Ressourcen der Regierung nicht dazu nutzen, die Opposition schlechtzureden. Inhaltlich sei es aber nicht zu beanstanden, so das BVerfG: BVerfG zu Seehofers Neutralitätspflicht.

Im zweiten Verfahren gibt es noch keine Entscheidung: Auch hier klagte die AfD, diesmal allerdings gegen die Bundeskanzlerin. Weil Merkel zur Korrektur des Ministerpräsidentenwahl in Thüringen aufgerufen hatte, sieht die Partei auch hier das Neutralitätsgebot verletzt. Die Entscheidung bleibt abzuwarten: BVerfG zu Merkels Neutralitätspflicht.

Paukenschlag aus Karlsruhe: BVerfG urteilt gegen EZB und EuGH

In diesem Jahr verabschiedete sich der ehemalige BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle aus Karlsruhe, aber nicht ohne Paukenschlag. Im Frühjahr hatte das BVerfG ein Programm der EZB (PSPP) für kompetenzwidrig erklärt, im gleichen Atemzug stufte es eine Entscheidung des EuGH als ultra vires ein. Mit dieser Entscheidung wandte sich das BVerfG erstmals in seiner Geschichte direkt gegen die Rechtsprechung des EuGH. Sie ist nicht nur europarechtlich höchst spannend, sondern könnte auch in politischer Hinsicht Auswirkungen haben: BVerfG urteilt gegen EZB und EuGH.

BVerfG: Keine Triage-Situation in Deutschland

Neben ungewohnten Worten wie Aerosole, exponentielles Wachstum und Quarantäne rückte auch ein weiterer Begriff in unseren Sprachgebrauch: Triage. Wenn medizinische Ressourcen knapp werden, müssen Ärzte in einer Triage-Situation über Leben und Tod entscheiden. Mehrere Beschwerdeführer wollten vor dem BVerfG dieses medizinische Dilemma geklärt wissen und begründeten ihre Verfassungsbeschwerde damit, dass der Staat seiner Schutzpflicht für Gesundheit und Leben nachkommen müsse. In Karlsruhe wurde aber entschieden, dass der Gesetzgeber die Ausnahmesituation unter den aktuellen Umständen nicht verbindlich regeln müsse. Wieso nicht? Das erfährst Du hier: BVerfG zur Corona-Triage in Deutschland.

Keine Steuervorteile für Studierende und Azubis

Zum Schluss leider noch schlechte Nachrichten für alle Studierende und Azubis. Wer in der Ausbildung ist – egal ob Studium oder Lehre – weiß: Das Leben ist teuer. Und dabei bleibt es nach einer Entscheidung des BVerfG auch. 2020 hat der Bundesfinanzhof (BFH) nämlich einen steuerrechtlichen Kampf gegen das BVerfG verloren. Der BFH hat schon mehrfach versucht, das Einkommensteuergesetz „günstig“ bezüglich der Ausbildungskosten anzuwenden – nun wurde in Karlsruhe endgültig per Grundsatzentscheidung ein Riegel vorgeschoben. Wie die beiden Bundesgerichte ihre unterschiedlichen Auffassungen begründen, kannst Du in diesem Beitrag nachlesen: Grundsatzentscheidung zur Absetzbarkeit von Studienkosten.

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