GroKo einigt sich auf spezielles Kindergrundrecht

GroKo einigt sich auf spezielles Kindergrundrecht

Kommen spezielle Kinderrechte ins Grundgesetz? GroKo einigt sich, aber es kommt auf die Zweidrittel-Mehrheit an

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz: Die GroKo einigte sich auf eine Formulierung, um die Rechte von Kindern per Verfassung stärker zu schützen. Doch auf dem Weg zur Gesetzesänderung gibt es einige Hürden.

Worum geht es?

Seit Jahren fordern Kinderschutzverbände die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung, auch im Koalitionsvertrag wurde zwischen Union und SPD vereinbart, die Rechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen. Und nun scheint sich die Große Koalition auch nach langen Verhandlungen geeinigt zu haben, wie Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) verkündete. Die explizite Nennung von Kinderrechten im Grundgesetz würden dafür sorgen, dass kindliche Belange stets berücksichtigt werden. Doch die Einigung innerhalb der GroKo ist erst der erste Schritt und zwei Hürden sind in Sicht: Die Zweidrittel-Mehrheit und die Juristen des Bundestags.

Kinderrechte im GG „überflüssig“?

Geplant sei eine Erweiterung des Art. 6 GG, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist. Hinzukommen soll nach Informationen der ARD folgende Formulierung:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Lambrecht zeigte sich erfreut darüber, sich nun endlich mit der Union geeinigt zu haben. In vergangener Zeit hielt diese die Pläne der SPD nämlich für zu weitgehend, man sorgte sich, dass der Staat zu großen Einfluss auf die Erziehung der Kinder habe. Generell gibt es an der Aufnahme von Kinderrechten von mehreren Seiten Kritik, denn eine solche sei nicht nötig, heißt es. Eine Änderung von Art. 6 GG hätte vielmehr nur einen symbolischen Charakter, da die Verfassung Menschen nicht anhand ihres Alters unterscheide – Grundrechte gelten für alle.

Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Formulierung im Einklang mit UN-KRK?

Unklar sei aber zunächst, ob die gewählte Formulierung in ihrer Form überhaupt in das Grundgesetz aufgenommen werden kann. Die Juristen des Bundestags äußerten Bedenken, da die Änderung in ihrem Wortlaut hinter den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bleiben könnte. Diese wurde 1989 von UN-Vertretern und -Vertreterinnen beschlossen, in ihr werden die ganz eigenen Bedürfnisse und Interessen der Kinder betont. Zum Beispiel ist in ihr das Recht auf Freizeit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt enthalten.

Und dann gibt es auch den Art. 12 der Konvention. Dieser normiert das Mitspracherecht und das rechtliche Gehör der Kinder und sorgt bei den Bundestagsjuristen für Zweifel, ob die gewählte Formulierung mit ihm vereinbar sei. Zweifelhaft sei, ob die Formulierung, das Kindeswohl müsse „angemessen“ berücksichtigt werden, ausreichend ist, um die Erfordernisse des Art. 12 UN-KRK zu erfüllen.

Hürde der Zweidrittel-Mehrheit

Diese Bedenken gibt es auch bei den Linken und den Grünen. Die Oppositionsparteien fordern stärkere Formulierungen, um die Rechte der Kinder auch stärker zu schützen. Ob die GroKo mit ihrem Vorschlag die Zustimmung dieser beiden Oppositionsparteien bekommen, ist fraglich. Dabei sind Union und SPD auf Mithilfe der Opposition angewiesen, denn für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich (Art. 79 II GG). Auf die AfD können die Koalitionspartner wohl nicht setzen: Diese lehne die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung kategorisch ab. Der rechtspolitische Sprecher der AfD, Roman Reusch, bezeichnete die geplante Änderung als einen massiven Eingriff in den grundgesetzlich geschützten Bereich der Familien. Dieser sei ein weiterer Schritt hin zu einer „sozialistisch geprägten Gesellschaft“.

Besonderheiten bei verfassungsändernden Gesetzen, Art. 79 GG
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Eventuell gibt es aber Hilfe von den Liberalen. Zwar sprachen sich mehrere FDP-Politiker im Vorfeld gegen die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung mit der Begründung aus, dass der Staat sich nicht in die Erziehung der Eltern einmischen sollte. Die von Grünen und Linken als „schwach“ bezeichnete Formulierung könnte der FDP aber möglicherweise gefallen, insbesondere der Passus, dass die Erstverantwortung der Eltern unberührt bleibe.

Aktuell werden nach Angaben des BMJV die letzten Arbeiten am Gesetzentwurf erledigt. Da die GroKo die Änderung noch in dieser Legislaturperiode anstrebt, können die ersten Debatten im Bundestag über das Thema demnächst folgen.

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