E-Examen und Teilzeit-Referendariat kommen in den Bundestag

E-Examen und Teilzeit-Referendariat kommen in den Bundestag

Bundesregierung beschließt Entwurf

E-Examen und Teilzeitreferendariat bald im Bundestag: Ein entsprechender Gesetzentwurf vom BMJV wurde von der Bundesregierung beschlossen.

Worum geht es?

Eine Reform des Staatsexamens und des Referendariats ist schon länger Thema bei Jurastudierenden, Referendar*innen und beim Bundesjustizministerium. Nun hat der Gesetzentwurf „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ einen wichtigen Schritt im Gesetzgebungsverfahren geschafft: Die Bundesregierung hat in ihrer vergangenen Kabinettssitzung unter anderem die Pläne zum Examen am Laptop und einem Referendariat im Teilzeitmodell beschlossen.

Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Examensklausuren per Laptop

Das BMJV zog es in seinem erarbeiteten Gesetzentwurf in Betracht, die schriftlichen Leistungen in den staatlichen Prüfungen auch in elektronische Form abliefern zu lassen, sprich: „E-Examen“. Um dies zu ermöglichen, soll das Deutsche Richtergesetz (DRiG) geändert werden. In dem Entwurf heißt es:

Mit dem Gesetzentwurf soll durch eine Ergänzung des § 5d VI DRiG die Möglichkeit eingeführt werden, im Rahmen der juristischen Staatsexamina die schriftlichen Prüfungen auch elektronisch durchzuführen.

Allerdings wird deutlich: Die „Möglichkeit“ soll eingeführt werden. Es handelt sich daher um eine sogenannte Öffnungsklausel für die einzelnen Bundesländer. Sie werden also nicht verpflichtet, den Examenskandidaten Klausuren am Laptop zu ermöglichen. Nach drei Jahren soll aber auf Regierungsebene neu beraten werden, ob und wie das E-Examen realisiert wurde – insbesondere in organisatorischer und finanzieller Hinsicht. Laut Gesetzentwurf sei das Ziel aber eine „bundesweit einheitlich verpflichtende elektronische Klausur“.

Ein E-Examen hätte tatsächlich mehrere Vorteile. Zum einen würde es die digitale Entwicklung berücksichtigen. Digitale Geräte seien in vielen Bereichen von Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft längst ein zentrales Arbeitsmittel geworden. Außerdem würde zum anderen ein einheitliches Schriftbild ermöglicht werden. Dies könnte die Chancengleichheit erhöhen, da eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern durch die Handschrift ausgeschlossen wäre. Zudem würde es die Korrekturtätigkeit erleichtern.

Teilzeit-Referendariat verpflichtend

Die zweite wesentliche Änderung in dem Gesetzentwurf für Jurastudierende und Referendare ist die Einführung eines Referendariats in Teilzeit. Durch eine weitere Änderung des DRiG soll eingeführt werden, dass dieser Teil der juristischen Ausbildung auch in Teilzeit durchgeführt werden könne. Im Gesetzentwurf wurde darauf verwiesen, dass auch Berufsrichter einen Rechtsanspruch auf Teilzeit hätten, wenn sie Eltern minderjähriger Kinder sind oder Angehörige pflegen. Eine vergleichbare Regelung gibt es für den Vorbereitungsdienst nicht – das soll sich ändern.

Nach den Regierungsplänen soll daher ein 80-Prozent-Referendariat eingeführt werden. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes würde sich dadurch auf zweieinhalb Jahre verlängern. Der Entwurf betont, dass dabei inhaltlich keine Kürzung erfolge, er würde nur anders organisiert werden. Konkret ausgestaltet soll das Teilzeitmodell von den einzelnen Bundesländern werden. Im Unterschied zum E-Examen handelt es sich aber hier um keine Öffnungsklausel, sondern um eine Verpflichtung. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssten die Länder das Teilzeitmodell anbieten und finanzieren.

Nächster Schritt: Bundesrat und Bundestag

Nachdem die Regierung die Pläne beschlossen hat, müssen als nächstes der Bundesrat und der Bundestag diesem zustimmen. Man erhoffe sich, dass das Gesetz in der aktuell laufenden Legislaturperiode noch verabschiedet werde. Für aktuelle Examenskandidaten und Referendare wird es aber wahrscheinlich noch nicht relevant. Laut Entwurf ist eine Vorlaufzeit von eineinhalb Jahren geplant, damit die Länder organisatorische Maßnahmen treffen können.

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