Berliner Verwaltung plant "Migrantenquote"

Berliner Verwaltung plant

Die Quote soll sich an der Gesamtheit der Berliner Bevölkerung orientieren

In der Berliner Verwaltung sollen künftig mehr Mitarbeiter mit Migrationshintergrund eingestellt werden. Die Zahl soll sich an der Gesamtheit der Berliner Bevölkerung orientieren. Es ist geplant, dass in Zukunft 35 Prozent der Stellen im Öffentlichen Dienst an Migranten vergeben werden - ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor. Kritische Stimmen sehen hierin verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Quote soll für die komplette Landesverwaltung, alle Landesunternehmen wie die Berliner Stadtreinigung (BSR) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), aber auch für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten. Ist das verfassungsrechtlich möglich? Eine Bevorzugung als auch Benachteiligung aufgrund der Herkunft oder Ethnie ist verfassungsrechtlich verboten. Das Antidiskriminierungsgesetz sieht zwar vor, dass für unterrepräsentierte Gruppen positive Maßnahmen ergriffen werden können, wenn sie dadurch gefördert werden, aber wie sieht es bei einer Migranten-Quote aus?

Worum geht es?

Als erstes deutsches Bundesland will Berlin eine Quote von 35 Prozent bei Einstellungen im Öffentlichen Dienst einführen. Bisher liegt diese Quote schätzungsweise bei zwölf Prozent. Bei der Berliner Polizei sei das Ziel mit 38 Prozent bereits erfüllt. Das Gesetz der rot-rot-grünen Landesregierung soll noch vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode im September verabschiedet werden. Bei Auswahl- und Einstellungsverfahren sollen Migrantinnen und Migranten bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, wenn sie in der Verwaltung unterrepräsentiert sind.

Ziel des Gesetzentwurfs “ist die Förderung der Partizipation und die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Lebensbereichen in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft)”, heißt es in § 1 des Partizipationsgesetzes (PartMigG).

Die SPD hat den Vorstoß der Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach (Linke) kritisiert. Die SPD-Fraktion habe die Quote nicht beschlossen. Die Forderung nach der Migranten-Quote sei womöglich verfassungswidrig und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten. Berlins Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial hingegen sieht die Quote durch die deutschen und europäischen Antidiskriminierungsgesetze gedeckt. Für unterrepräsentierte Gruppen dürften positive Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu fördern. 

Quote verfassungsrechtlich möglich?

Es gibt nun schon einige Bedenken aus verschiedenen Kreisen, ob die geplante Migranten-Quote überhaupt verfassungsgemäß ist. Die Senatsverwaltung für Gleichstellung beispielsweise habe Bedenken an dem Vorhaben, Migranten ähnlich zu bevorzugen wie Frauen. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen sei im Grundgesetz verankert, die von Menschen mit Migrationshintergrund hingegen nicht. Der Sprecher des Polizei-Berufsverbandes “Unabhängige” merkte außerdem an, dass die Verfassung im Beamtenbereich den Grundsatz der Bestenauslese vorschreibe. Eine Quoten-Regelung sei damit unvereinbar. Auch beim Beamtenbund dbb stoße der Gesetzesentwurf auf Ablehnung. Einstellungen in den öffentlichen Dienst würden strengen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorschriften folgen und seien deswegen auch diskriminierungsfrei, sagte dbb-Landeschef Frank Becker. Für Menschen mit Migrationshintergrund gelte – wie für alle anderen auch – das Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot.

Diskriminierungsverbot, Art. 3 III GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Auch die Opposition sprach sich geschlossen gegen den Gesetzesentwurf aus. Es sei ein weiteres verfassungswidriges Gesetz. Allein Leistung, Eignung und Befähigung dürften eine Rolle spielen. “Hier wird zudem noch unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung jeder diskriminiert, dessen Vorfahren hier etwas länger leben”, so der rechtspolitische Sprecher der Union, Sven Rissmann.

Die Bedenken bezüglich der möglichen Verfassungswidrigkeit teilt auch der Verfassungsrechtler Arnd Diringer. Seiner Einschätzung nach sei die Regelung zur Migranten-Quote grob verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 2 GG besagt: 

“Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amte”

Abweichungen, die zur Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen - wie zum Beispiel bei Menschen mit Behinderungen - seien laut Diringer ausnahmsweise möglich und in einem Sozialstaat auch wichtig. Eine Bevorzugung als auch Benachteiligung aufgrund der Herkunft oder Ethnie sei aber “ausdrücklich verboten”. Das Grundgesetz kenne nur “Deutsche” und “Menschen”, weswegen sich eine andere Kategorisierung über die Herkunft verbiete.

Breitenbach erwiderte auf die Vorwürfe, das Gesetz sei verfassungswidrig, dass bestehende Gesetze beachtet würden und es darum ginge, einen Nachteilsausgleich durchzuführen, was nicht verfassungswidrig und im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes sei. 

Ob die Quoten-Regelung in der geplanten Form von der Berliner Landesregierung wirklich verabschiedet wird - und ob diese mit der 35-Prozent-Quote gegebenenfalls vor den Gerichten bestand haben wird - bleibt abzuwarten.

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