Leinenfänger-Fall
A. Sachverhalt Der Angeklagte hat seit Oktober 1895 als Kutscher bei dem Droschkenbesitzer K. zu G. in Dienst gestanden. Er führte während dieser Zeit eine mit zwei Pferden bespannte Droschke. Eines der Pferde war ein sog. “Leinenfänger”, d. h. es hatte zeitweise die Gewohnheit, den Schweif über die...
Weiterlesen