#Verwaltungsprozessrecht

Halteverbot-Fall

Der Kläger parkte seinen Pkw am 27. April 1992 auf einer öffentlichen Straße. Anschließend begab er sich für mehrere Wochen in stationäre Krankenhausbehandlung. Am 12. Mai 1992 stellte die Beklagte in dem betreffenden Straßenabschnitt mobile Halteverbotsschilder auf und ließ das Fahrzeug des Klägers kurz darauf abschleppen. Doch muss der Kläger für die Kosten des Abschleppens tatsächlich aufkommen?

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OVG Lüneburg: Polizeirechtliche Verantwortlichkeit für ausgelaufenen Kraftstoff bei Kraftstoffdiebstahl

Ist der Halter eines Lkw polizeirechtlich verantwortlich, wenn nach einem Kraftstoffdiebstahl Diesel ausläuft? Das OVG Lüneburg verneint eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters und behandelt dabei zentrale Examensprobleme der Verhaltens- und Zustandsstörerhaftung, der Verwaltungsvollstreckung sowie des sofortigen Vollzugs. Eine examensrelevante Entscheidung für das Polizei- und Ordnungsrecht.

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