Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

Ist unser Rentensystem verfassungswidrig?

Ein Richter des Bundesfinanzhofes kritisiert die aktuelle Regelung scharf. Doppelbesteuerung – ja oder nein?

 

Worum geht es?

Die aktuelle Besteuerung der Renten in Deutschland sei nach Auffassung von Egmont Kulosa verfassungswidrig. Kulosa ist Richter am Bundesfinanzhof und stellvertretender Vorsitzende des „für Alterseinkünfte und -vorsorge“ zuständigen Senates. Nun hat er in einem Kommentar die aktuelle Regelung scharf kritisiert. Der Richter prangert an, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen würde – der Staat dürfe den Bürger aber nicht zweimal zur Kasse bitten.

Die nachgelagerte Rentenbesteuerung

Es geht um die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung, die seit 2005 schrittweise eingeführt wird. Insbesondere wertet er die bis 2040 geltende Übergangsregelung als „evidente Verfassungswidrigkeit“, die Folge der Rentenreform ist. Ursprung seiner Kritik ist ein Urteil des BVerfG aus dem Jahre 2002. Damals entschied das Gericht in Karlsruhe über die Klage eines pensionierten Oberstaatsanwalts, der es als ungerecht empfand, dass er auf seine Ruhestandsbezüge hohe Steuern zahlen muss, während die Einkünfte anderer Rentner kaum besteuert werden. Die Richter des BVerfG gaben ihm Recht, der Gesetzgeber musste nun die Ungleichbehandlung von Renten und Pensionen abschaffen. Daher reformierte die damalige rot-grüne Koalition unter Führung von SPD-Kanzler Gerhard Schröder die Rentenbesteuerung und entschied sich, das System zwischen 2005 und 2040 in kleinen Schritten umzubauen. Ab 2040 soll dann das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gelten, was bedeutet, dass Einzahlungen in die Rentenkasse steuerfrei bleiben, die Auszahlungen aber nicht.

 

Übergangsregelung = verfassungswidrig?

Soweit, so gut. Die ab 2040 geltende Regelung wird von Kulosa auch nicht kritisiert – dieses System ist für Betroffene sogar vorteilhaft. Denn im Ruhestand hat man in der Regel ein niedrigeres Einkommen als während des Berufslebens, sodass eher weniger Steuern gezahlt werden.  

Kulosa hält aber die Übergangsregelung für verfassungswidrig. Seit 2005 können die sogenannten Vorsorgeaufwendungen (darunter sind die eigenen Beiträge für die Altersvorsorge zu verstehen) als „Sonderausgaben“ gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug aber steigt ebenfalls gestaffelt die Steuer auf die Rentenbezüge – denn 2040 möchte der Gesetzgeber bei 100 Prozent Steuern auf die Rentenauszahlung kommen, damit eine steuerfreie Einzahlung möglich ist. 2005 wurden die Rentenbezüge beginnend mit 50 Prozent besteuert, 2019 waren es 78 Prozent, 2040 sind es dann 100 Prozent. In dieser Systematik sieht der Richter vom Bundesfinanzhof eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung, insbesondere für Angehörige der mittleren Generation, die um 2040 in Rente gehen werden. Der Richter erklärt:

Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und dann auch nur bis zum Höchstbetrag […] – ohne prozentuale Beschränkung beziehen.

Sprich: Wer im Jahr 2040 in Rente geht, zahlt 100 Prozent auf seine Rentenauszahlungen. Als „Entlastung“ dafür hat man aber nur die letzten 15 Jahre gehabt. Den Großteil des Erwerbslebens lang wären dann die Einzahlungen in die Rentenkasse versteuert worden und der Bezug der Rente wird ebenfalls besteuert – verfassungswidrige Doppelbesteuerung?

Wie geht es weiter?

Bislang veröffentlichte Kulosa seine Kritik nur in dem juristischen Fachbeitrag, der im Bereich des Steuerrechts aber Gewicht habe. Ebenfalls ist die Opposition auf die Thematik aufmerksam geworden. So fordert der FDP-Vizechef Kubicki eine Aufklärung der Bundesregierung:

Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt.

Andernfalls sei ein Gang vor das BVerfG, bei dem 2002 die Rentenreform gewissermaßen ihren Ursprung hat, die einzige Möglichkeit. Ob das BVerfG die Regelung ebenfalls als verfassungswidrig einstufen würde, ist fraglich. Kulosa steht mit seiner Rechtsauffassung allerdings nicht alleine da. Bereits Rentenexperte Bert Rürup, der die aktuell geltende Besteuerung mitentwickelt hat, wendete sich 2007 an die damals regierenden Wirtschafts- und Finanzminister. Er warnte die Politiker, „dass die Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt.“