Corona-Pflichttests für Reiserückkehrer?

Corona-Pflichttests für Reiserückkehrer?

Ein zumutbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit?

Sommer, Sonne, Corona-Pflichttest? Das Gesundheitsministerium hat solche Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten angekündigt. Eine genaue Umsetzung ist aber noch unklar.

 

Worum geht es?

Sommerzeit ist Reisezeit. Trotz der Corona-Pandemie brechen viele in ihren Jahresurlaub auf. Dies ist auch möglich, durch die aktuell geltenden Lockerungen der Schutzmaßnahmen sind Reisen in eine Vielzahl von Ländern wieder erlaubt. Allerdings ist der Staat in Sorge, dass durch wiederkehrende Urlauber aus Risikogebieten das Coronavirus erhöht nach Deutschland gelangt und sich so wieder ausbreitet. Gesundheitsminister Jens Spahn hat daher einen Pflichttest für Reiserückkehrer aus solchen Gebieten angekündigt. Diese Maßnahme soll bereits in der ersten Augustwoche umgesetzt werden.

 

Verordnung muss noch erlassen werden

Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Testzentren an Flughäfen errichtet werden. Wer per Flugzeug aus einem Risikogebiet wiederkehrt, soll noch am Flughafen auf das Coronavirus getestet werden, unterstützt durch die Bundespolizei. Unmittelbar nach ihrer Ankunft sollen sie auf die Testmöglichkeit hingewiesen werden. Zur Hilfe werden dabei die sogenannten Aussteigekarten für die Bundespolizei sichtbar gemacht werden, auf denen die persönlichen Daten und Informationen über die Reise notiert sind.

Eine entsprechende Verordnung soll ebenfalls in der nächsten Woche in Kraft treten. Als Rechtsgrundlage diene dabei § 5 Infektionsschutzgesetz, wonach der Bund eine ärztliche Untersuchung bei Einreisenden aus Risikogebieten anordnen kann. Welches Land als Risikogebiet eingestuft wird, entscheidet die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut. Als Hauptkriterium gelte die Quote der Neuinfizierungen: Wenn es in einem Land in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe, sei es ein Risikogebiet. Rund 130 Staaten seien daher aktuell als ein solches eingestuft, unter anderem die Türkei, die USA und Luxemburg.

 

Eingriff in körperliche Unversehrtheit sei zumutbar

Die geplante Maßnahme greift in Grundrechte der Reisenden ein, etwa in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 II 1 GG.
Art. 2 II 1 GG:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg stuft die Corona-Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aber als zumutbar ein. Wer in Risikogebiete reise, müsse damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte, erklärte er. Verfassungsrechtlich sei es geboten, um einer weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzutreten.

 

Corona-Pflichttests unter körperlichem Zwang?

Es ist allerdings noch unklar, wie genau der Staat die Pflichttests durchsetzen möchte. Das genaue Vorgehen sei dann Sache der Länder. An den Flughäfen in Düsseldorf und Dortmund sind bereits Testzentren eingerichtet, in Berlin wohl ab kommender Woche. Was für Maßnahmen bei Test-Verweigerern getroffen werden sollen, stehe auch noch nicht fest. Der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sorgte mit einer Aussage für Diskussion:

Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang.

Ob ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit Zwang durchgesetzt werden könne, ist umstritten. Zwar soll die Bundespolizei die Tests an den Flughäfen unterstützen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums kommentierte aber weiter: 

Eine Durchsetzung der Testpflicht mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Bundespolizei erscheint nicht praktikabel.

 

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach sich gegen eine Anwendung von körperlicher Gewalt aus, um Tests durchzusetzen. Er betonte das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Ähnlich sieht es auch NRW-Gesundheitsminister Laumann, der aber auch ausführte, dass Verweigerer mit empfindlichen Strafen zu rechnen hätten.

 

Wer trägt die Kosten?

Und letztlich ist eine genaue Verteilung der Kostenübernahme noch nicht klar. Es stehe nur fest, dass die Tests für die Reisenden kostenlos sein sollen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen dann die Kosten übernehmen und vom Bund Zuschüsse erhalten. Daran gibt es aber Kritik. Laumann kommentierte:

Wer in ein Risikogebiet reist, muss wissen, was er da tut und sich über die Konsequenzen bewusst sein.

 

Die FDP, SPD und Linken äußerten ebenfalls Kritik daran, dass der Steuerzahler am Ende für die Kosten der Pflichttests aufkommen soll.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II 1 GG](https://new.jura-online.de/lernen/recht-auf-leben-und-koerperliche-unversehrtheit-art-2-ii-1-gg/3735/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Corona_Pflichttests_fuer_Reiserueckkehrer)