Die Anwaltsklausur im Zivilrecht - Teil 9
In Teil 9 der Beitragsreihe zur Anwaltsklausur im Zivilrecht setzen wir unsere Besprechung zu den Zweckmäßigkeitserwägungen fort und widmen uns der Widerklage.
WeiterlesenIn Teil 9 der Beitragsreihe zur Anwaltsklausur im Zivilrecht setzen wir unsere Besprechung zu den Zweckmäßigkeitserwägungen fort und widmen uns der Widerklage.
WeiterlesenIn Teil 8 der Beitragsreihe zur Anwaltsklausur im Zivilrecht setzen wir das materielle Gutachten der Beklagtenklausur fort und widmen uns den Zweckmäßigkeitsvoraussetzungen.
WeiterlesenNachdem wir in den Teilen 1 bis 6 die Klägerklausur besprochen haben, geht es in Teil 7 der Beitragsreihe nunmehr um die sog. Beklagtenklausur. Auch bei der Beklagtenklausur geht es für Dich um die Frage, ob der Mandant mit Erfolg gerichtlich vertreten werden kann. Gegenüber der Klägerklausur gibt es einen Unterschied im Aufbau.
WeiterlesenNachdem wir in den Beiträgen 1 - 5 die Punkte "Begehr des Mandanten", "Materielles Gutachten" und die "Zweckmäßigkeitserwägungen" besprochen haben, setzen wir die Beitragsreihe in Teil 6 mit der Klageschrift fort.
WeiterlesenAuch diese Woche setzen wir unsere Reihe rund um die Anwaltsklausur im Zivilrecht fort und befassen uns in Teil 5 weiter mit den Zweckmäßigkeitserwägungen in der Klägerklausur.
WeiterlesenNachdem Du im materiellen Gutachten die Frage danach, was dem Mandanten zusteht, positiv beantwortet hast, geht es in den Zweckmäßigkeitserwägungen um Folgendes: Wie kann der Mandant das, was ihm zusteht, am effektivsten erlangen?
WeiterlesenIm ersten Teil haben wir uns mit der einseitigen Erledigung des Rechtsstreits befasst. Nun wollen wir uns der übereinstimmenden Erledigung widmen.
WeiterlesenDie Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, die in § 91a ZPO nur teilweise ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ist in Praxis und Klausur überaus häufig anzutreffen. Um dieses Rechtsinstitut besser zu verstehen, wollen wir uns zunächst einen einfachen Beispielsfall anschauen:...
WeiterlesenNachdem wir im materiellen Gutachten bei der Frage, ob auch Nebenforderungen schlüssig dargetan werden können, stehengeblieben sind, setzen wir unsere Gliederung nun mit dem nächsten Punkt fort: Ist erheblicher Gegenvortrag zu erwarten? Wird der Mandant die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können? Wird der Gegner die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können?
WeiterlesenIn der sog. Klägerklausur begehrt der Mandant die Durchsetzung von Ansprüchen.
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