Referendariat

Die Anwaltsklausur im Zivilrecht - Teil 7

Nachdem wir in den Teilen 1 bis 6 die Klägerklausur besprochen haben, geht es in Teil 7 der Beitragsreihe nunmehr um die sog. Beklagtenklausur. Auch bei der Beklagtenklausur geht es für Dich um die Frage, ob der Mandant mit Erfolg gerichtlich vertreten werden kann. Gegenüber der Klägerklausur gibt es einen Unterschied im Aufbau.

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Die Erledigung im Zivilurteil (Teil 1)

Die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, die in § 91a ZPO nur teilweise ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ist in Praxis und Klausur überaus häufig anzutreffen. Um dieses Rechtsinstitut besser zu verstehen, wollen wir uns zunächst einen einfachen Beispielsfall anschauen:...

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Nachdem wir im materiellen Gutachten bei der Frage, ob auch Nebenforderungen schlüssig dargetan werden können, stehengeblieben sind, setzen wir unsere Gliederung nun mit dem nächsten Punkt fort: Ist erheblicher Gegenvortrag zu erwarten? Wird der Mandant die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können? Wird der Gegner die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können?

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