Die Fallbearbeitung aus Anwaltssicht steht nicht nur im Zivilverfahren mittlerweile gleichberechtigt neben der Urteilsklausur. Trotzdem bereitet sie vielen Referendaren größere Schwierigkeiten als die Urteilsklausur. In dieser Reihe zeigen wir dir die Grundlagen, die du brauchst, um sicher ins Examen gehen zu können.
WeiterlesenDie Klagehäufung im Zivilurteil (Teil 2)
Die Klagehäufung (§ 260 ZPO) gehört zum Standardwissen im Zivilprozessrecht und ist besonders praxis- und klausurrelevant. Der Umgang mit ihr in einem Zivilurteil sollte daher sicher beherrscht werden.
WeiterlesenDie Klagehäufung im Zivilurteil (Teil 1)
Die (objektive) Klagehäufung nach § 260 ZPO, auch Anspruchshäufung genannt (s. Überschrift des § 260 ZPO), ist in Praxis und Klausur überaus häufig anzutreffen. Doch was versteht man darunter und in welchen Fällen liegt eine Klagehäufung vor?
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 8)
Im achten Teil unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“, der zugleich deren Abschluss sein wird, befassen wir uns etwas intensiver mit den Entscheidungsgründen (§ 313 I Nr. 6 und III ZPO).
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 7)
Im vorletzten Teil unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ befassen wir uns mit den Entscheidungsgründen (§ 313 I Nr. 6 und III ZPO), die nur in den Fällen der §§ 313a, 313b ZPO entbehrlich sind (Hauptanwendungsfall in der Praxis: Versäumnisurteil, § 313b I 1 ZPO).
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 6)
In Teil 5 unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ haben wir gelernt, dass sich in der Praxis der folgende übliche Aufbau eines Tatbestandes (§ 313 I Nr. 5 und II ZPO) herausgebildet hat. Heute wollen wir uns mit den Einzelheiten befassen.
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 5)
Nach dem Urteilstenor, den wir in unseren Teilen 2 bis 4 dargestellt haben, folgt unter der zentrierten Überschrift „Tatbestand“ die objektive und geordnete Darstellung des Sach- und Streitstandes unter Hervorhebung der Anträge sowie der für die Entscheidung relevanten Prozessgeschichte (§ 313 I Nr. 5, II ZPO). In den Fällen der §§ 313a, 313b ZPO bedarf es eines Tatbestandes nicht, in der Praxis betrifft das vor allem Anerkenntnis- und Versäumnisurteile.
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 4)
Nachdem wir Dir in unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ den Hauptsachetenor und die Kostengrundentscheidung näher gebracht haben, befassen wir uns heute mit der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit.
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 3)
Nachdem wir in Teil 2 unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ den Hauptsachetenor näher unter die Lupe genommen haben, befassen wir uns heute mit der Kostengrundentscheidung.
WeiterlesenWie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 2)
Im ersten Teil unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ haben wir uns zunächst mit dem allgemeinen Aufbau eines Zivilurteils befasst, der sich im Kern aus § 313 ZPO ergibt, und sodann das Rubrum (§ 313 I Nr. 1-3 ZPO) dargestellt. Heute befassen wir uns mit dem nächsten Abschnitt des Zivilurteils, nämlich mit der Urteilsformel oder dem sogenannten Tenor (§ 313 I Nr. 4 ZPO).
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