#Staatsorganisationsrecht

A. Sachverhalt (leicht vereinfacht) Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind nach § 3 I IHKG als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert, an die Kammermitglieder Beiträge zahlen müssen. § 2 I IHKG regelt eine sogenannte Pflichtmitgliedschaft. Danach gehören zu einer IHK, sofern sie zu...

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