VG Köln: Wahl-O-Mat ist verfassungswidrig

VG Köln: Wahl-O-Mat ist verfassungswidrig

Anzeigenmechanismus verstoße gegen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien

Da der Abgleich der Antworten derzeit mit nur maximal acht Parteien gleichzeitig möglich ist, verletze dies das Recht auf Chancengleichheit kleinerer Parteien, sagt das Verwaltungsgericht Köln. Die Seite ist nun offline.

 

Worum geht es?

Mit dem Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) konnte jeder Wähler seine Ansichten mit den jeweiligen Programmen der Parteien vergleichen und als Entscheidungshilfe für Bundestags-, Landtags- oder die jetzt bevorstehenden Europawahlen nutzen. Für die Auswertung am Ende des Tools musste der Nutzer dann selbst acht Parteien auswählen, mit denen er seine politischen Ansichten abgleichen will. 17 Jahre lang ging das in dieser Form. Seit Montag, den 20.05.2019, ist die Seite aber offline, weil sie kleinere Parteien benachteilige. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG) hervor. Anlass war ein Antrag der Partei ‘Volt Deutschland’ im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, weil sich die Partei durch die Auswahlmöglichkeiten und die Anzeigepraxis der interaktiven Anwendung und Auswertung der Nutzerantworten benachteiligt sah.  

VG: Anzeigenmechanismus verstößt gegen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien

Die Volt-Partei argumentiert dabei, dass sich die Nutzer beim Wahl-O-Mat oft nur mit den schon bekannten und großen Parteien auseinandersetzen und auch nur diese für ihre Auswertung am Ende des Tools auswählen oder sich einfach nur auf die ihnen im Auswahl-Interface zuerst angezeigten Parteien konzentrieren. Darüber hinaus sei es nicht mal möglich, die eigenen Antworten mit den 14 im Europaparlament vertretenen Parteien gleichzeitig abzugleichen.

Die Bundeszentrale betonte auf ihrer Homepage, dass sich der Wahl-O-Mat insbesondere an Erst- und Jungwähler richte und es gerade für diese Gruppe wichtig sei, “Ergebnisse möglichst übersichtlich, klar strukturiert und leicht verständlich darzustellen”. Und dies lasse sich nun mal am besten mit einer begrenzten Anzeige der Parteien erreichen. Es sei zudem möglich, seine politischen Positionen mit anderen Parteiprogrammen zu vergleichen, indem man nach der ersten Auswertung mit einem Klick auf “zurück” andere Parteien für weitere Auswertungen auswähle. Ein anderer Mechanismus sei technisch derzeit auch nicht möglich.

Etwaige technische Probleme seien jedoch nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden, so das VG Köln - der Anzeigenmechanismus verletze “mittelbar das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit”, Art. 21 GG in Verbindung mit Art. 3 I GG. Das Gericht sieht in der jetzigen Form des Wahl-O-Mats eine faktische Benachteiligung kleinerer bzw. unbekannterer Parteien.

 

Uni Münster sorgt für Abhilfe

Die Bundeszentrale will das Urteil schnell überprüfen lassen, um alsbald entscheiden zu können, ob Beschwerde eingelegt oder die Software überarbeitet werden solle. Gegen den Beschluss des VG Köln kann die bpb Beschwerde einlegen, über die dann das OVG Münster entscheiden müsste.

Die Volt-Partei hoffe, dass die Bundeszentrale nicht durch alle Instanzen gehe, sagte Leo Lüddecke, Vorstandsmitglied von Volt, dem WDR am Montag. Stattdessen würde sich die Partei freuen, wenn bpb noch vor der Europawahl die Begrenzung bei der Parteienauswahl aufgibt - der Wahl-O-Mat sei schließlich ein sehr gutes Angebot, wenn die Chancengleichheit gewahrt bleibe, so Lüddecke.

Für schnelle Abhilfe sorgt aber offenbar die Uni Münster: Zur Europawahl am 26.05.2019 haben Wissenschaftler und Studierende der Uni zusammen mit der niederländischen Agentur Kieskompas (dt. “Wahlkompass”) eine Alternative zum bekannten Wahl-O-Mat entwickelt. Der neue Wahl-Kompass funktioniert ähnlich wie die seit Jahren etablierte Wahl-Hilfe, indem Positionen abgefragt und Übereinstimmungen mit den Parteien ermittelt werden. Allerdings bietet das Programm mehrere Antwort-Optionen - statt der bisher bekannten drei Möglichkeiten (“stimme zu”, “neutral”, “stimme nicht zu”), bietet des neue Tool der Uni Münster sechs Alternativen: “stimme vollkommen zu”, “stimme zu”, “neutral”, “stimme nicht zu”, “stimme überhaupt nicht zu” und “keine Meinung”. Interessant ist insbesondere die Erhebung der Parteipositionen: Anstatt die Antworten der Parteien zu erfragen, nutzt die Uni Münster die Antworten aus Wahlprogrammen, Webseiten der Parteien sowie Aussagen der Spitzenkandidaten selbst. Dies soll eine strategische Positionierung der Parteien kurz vor den Wahlen im Hinblick auf die Abfragemöglichkeiten der angebotenen Wahl-Tools verhindern. Den neuen Wahl-Kompass findest Du hier: Wahl-Kompass der Uni Münster.

 

 
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