A. Grundlagen
Die Fallbearbeitung aus Anwaltssicht steht nicht nur im Zivilverfahren mittlerweile gleichberechtigt neben der Urteilsklausur. Trotzdem bereitet sie vielen Referendaren größere Schwierigkeiten als die Urteilsklausur. Dies könnte daran liegen, dass in der Zivilstation und der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft das Abfassen von Urteilen deutlich besser gelernt werden kann, als dies in der Anwaltsstation häufig der Fall ist. Das darf aber natürlich keine Entschuldigung sein. Auf die Anwaltsklausur kannst du dich genauso gründlich vorbereiten wie auf die Urteilsklausur. Dabei wirst du merken, dass du in der Anwaltsklausur viel freier bist und dein Können auch viel mehr zur Geltung kommt, weil hier auch deine „Lösungsskizze“ in Form des materiellen und prozessualen Gutachtens bewertet wird.
In dieser Reihe zeigen wir dir die Grundlagen, die du brauchst, um sicher ins Examen gehen zu können. Dabei müssen wir uns auf allgemeine Abläufe und Tipps beschränken, während sich aus der Prüfungsordnung deines Bundeslandes spezielle Anforderungen ergeben können. Wir halten es deshalb für wichtig, dass du die Ausbildungsangebote wahrnimmst. Das gilt vor allem für die Teilnahme an Klausurenkursen. Du solltest generell jede Gelegenheit nutzen, Übungsklausuren zu schreiben.
„Übungsklausuren schreiben“ bedeutet:
- Du versuchst, die Übungsklausuren möglichst unter Examensbedingungen zu schreiben. Finden die Klausurenkurse nicht unter Aufsicht statt, musst du dir einen Rahmen schaffen, in dem du ohne Ablenkung konzentriert arbeiten kannst. Am Anfang ist es völlig in Ordnung, wenn du mehr Zeit brauchst und andere als die im Examen zugelassenen Kommentare benutzt. Hier geht es erst mal nur darum, dass du überhaupt etwas zur Bewertung abgibst. Selbstverständlich musst du die erreichte Punktzahl dann auch entsprechend einordnen. Je näher du aber ans Examen kommst, desto realistischer sollten die Bedingungen sein.
- Du nimmst aktiv an der Besprechung der Klausur teil. Deshalb hast du dir vor der Abgabe eine Kopie deiner Arbeit gemacht, die du vor der Besprechung noch einmal kritisch liest und dabei selbst schon mal überlegst, an welchen Stellen du mittlerweile anders aufbauen oder formulieren würdest.
- Im Anschluss an die Besprechung arbeitest du die Korrekturbemerkungen vollständig durch.
Eine erfolgreiche Klausur im Zivilrecht kannst du nur schreiben, wenn du neben den erforderlichen materiell-rechtlichen Kenntnissen über ein sicheres Wissen im Prozessrecht verfügst. Das gilt für die Anwaltsklausur wahrscheinlich sogar noch mehr als für die Urteilsklausur. Wie du später sehen wirst, kommt es meistens darauf an, das zweckmäßigste prozessuale Vorgehen zur Durchsetzung der Rechte des Mandanten bzw. zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Mandanten zu ermitteln.
**TIPP:**Daneben ist es wichtig, dass du die Rechtsprechung verfolgst, denn nicht selten greifen die Klausurersteller auf aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs oder der Oberlandesgerichte zurück. Wir bieten dir einen Urteilsticker, der insbesondere auch examensrelevante Rechtsprechung im Prozessrecht berücksichtigt. Um nichts zu verpassen, abonnierst du am besten unsere kostenloses digitales Fachmagazin, den „juristischen Flurfunk“.
B. Überblick
Die Anwaltsklausur bildet den Alltag eines forensisch tätigen Rechtsanwalts ab. Im Hinblick auf die Examensklausuren dürfte es deshalb sinnvoll sein, sich im Rahmen der Anwaltsstation diesen Alltag in einer kleinen oder mittelständischen Kanzlei anzuschauen.
Die einzelnen Arbeitsschritte des Rechtsanwalts findest du im Aufbau der Anwaltsklausur wieder:
- Ein Mandant erscheint, schildert ein mehr oder weniger komplexes Geschehen und erteilt dem Anwalt einen Auftrag. Das entspricht dem Aktenauszug und dem Bearbeitervermerk.
- Der Anwalt ermittelt das konkrete Begehren des Mandanten und prüft die materielle Rechtslage. Du erstellst in der Klausur ein materielles Gutachten.
- Abhängig davon, zu welchem Ergebnis er gekommen ist, prüft der Anwalt, welche prozessualen Schritte am zweckmäßigsten sind, um das Begehren des Mandanten durchzusetzen. Du erstellst dazu ein prozessuales Gutachten bzw. Zweckmäßigkeitserwägungen.
- Verspricht ein prozessuales Vorgehen Erfolg, wird der Anwalt einen Schriftsatz an das Gericht verfassen. Dasselbe ist regelmäßig auch deine Aufgabe. Eventuell kann es aber auch angezeigt sein, zunächst nur ein Schreiben an den Gegner des Mandanten aufzusetzen.
- Kommt der Anwalt zu dem Ergebnis, dass der Mandant auf verlorenem Posten steht, wird er diesem das in einem Schreiben mitteilen. Auch das kann von dir gefordert sein, wobei es eher die Ausnahme darstellen dürfte.
Der Anwaltsklausur kommt regelmäßig in zwei Grundkonstellationen vor:
- Der Mandant möchte einen Anspruch oder ein Recht durchsetzen. Hier kommt in erster Linie eine Klage in Betracht, nicht selten aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Es kann dem Mandanten aber auch um Eilrechtsschutz gehen.
- Der Mandant möchte sich gegen einen gerichtlich geltend gemachten Anspruch verteidigen. In aller Regel wird das auf eine Klageerwiderung hinauslaufen. Beliebt ist aber auch die Konstellation, dass bereits ein Versäumnisurteil gegen den Mandanten ergangen ist.
Diese vier gängigsten Typen – Klägerklausur, Beklagtenklausur, Einspruch des Beklagten gegen ein VU und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz – stellen wir dir in dieser Reihe ausführlich und anhand von Beispielsfällen vor.
C. Allgemeine Herangehensweise
Bei aller Unterschiedlichkeit gleichen sich diese Klausuren in ihrem Aufbau. Deshalb geben wir dir schon hier einen allgemeine Überblick.
I. Aktenauszug und Bearbeitervermerk lesen
Eine gute Klausur gelingt dir nur dann, wenn du den Sachverhalt verstanden hast und weißt, was von dir verlangt wird. Du solltest deshalb den Aktenauszug und den Bearbeitervermerk am besten mehrmals aufmerksam lesen. Dabei werden dir unzählige Gedanken durch den Kopf schießen, von denen du dich aber nicht ablenken lassen darfst, weil dir sonst wichtige Informationen entgehen könnten. Es hat sich bewährt, die Gedanken kurz aufzuschreiben, um sie nicht zu verlieren. Am sinnvollsten ist es, wenn du das systematisch machst.
Hierfür kannst du dir schon vor Klausurbeginn verschiedene Blätter vorbereiten, die für die einzelnen Bestandteile der Klausur stehen: Materielles Gutachten, prozessuales Gutachten, Schriftsatz. Entsprechend ordnest du dann deine Gedanken ein.
Der Bearbeitervermerk enthält in der Regeln noch mehr konkrete Hinweise als in den Gerichtsklausuren. Nach dem Lesen musst du für dich jedenfalls die folgenden beiden Fragen sicher beantworten können:
Was soll ich tun? Was soll ich nicht tun?
Vor allem die zweite Frage ist von großer Bedeutung, denn wenn du Dinge tust, die nicht verlangt werden, fehlt dir ganz gewiss am Ende die Zeit für eine gründliche Bearbeitung der tatsächlich gefragten Klausurgegenstände.
Beispiele für Einschränkungen:
„Begutachten Sie die Angelegenheit aus anwaltlicher Sicht umfassend – ggfls. hilfsgutachterlich – nach Maßgabe des Mandantenauftrags und berücksichtigen Sie dabei auch Zweckmäßigkeitserwägungen. Eine Darstellung des Sachverhalts ist nicht erforderlich.“
Beachte: Damit ist nicht die Sachverhaltsdarstellung im Schriftsatz gemeint.
„Sofern Sie eine Rechtsverteidigung ganz oder teilweise für erfolgversprechend halten, ist ein verfahrensbestimmender Schriftsatz an das Gericht zu entwerfen, der der prozessualen Situation und dem Ergebnis der Begutachtung entspricht. In diesem Fall ist ein gesondertes Schreiben an den Mandanten entbehrlich. Der Schriftsatz braucht keine Rechtsausführungen zu enthalten.“
„Ein Schriftsatz an das Gericht oder ein Schreiben an den Mandanten sind nicht zu fertigen. Unabhängig davon, ob ein gerichtliches Vorgehen für erfolgversprechend erachtet wird, sind die sachdienlichen Anträge für den Fall der gerichtlichen Durchsetzung zu formulieren.“
II. Begehr des Mandanten ermitteln
Deine Lösung muss beim Begehr des Mandanten ansetzen. Es kommt allein darauf an, was er erreichen will. Sollte sich das ausnahmsweise mal nicht aus dem Aktenauszug oder dem Bearbeitervermerk ergeben, gilt die „Vermutung beratungsgerechten Verhaltens“: Du ermittelst das für den Mandanten beste Vorgehen und es wird vermutet, dass er damit einverstanden ist.
III. Lösungsskizze erstellen
Deine Lösungsskizze muss nicht so detailliert ausfallen wie bei einer Urteilsklausur, denn während dort aufgrund des Urteilsstils das Ergebnis vor der Niederschrift feststehen muss, schreibst du das materielle Gutachten in einer Anwaltsklausur überwiegend im Gutachtenstil, so dass du auf neue Lösungsansätze flexibel reagieren kannst.
Eine gut vertretbare Lösung des Falles gelingt dir aber nur dann, wenn du den Sachverhalt in allen Facetten verstanden hast.
Veranschauliche dir ggf. den Sachverhalt
Erstelle dir eine Übersicht über die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten.
Erstelle dir eine Übersicht über die Chronologie der Ereignisse.
Analysiere den Sachverhalt: Was will mir der Klausurersteller sagen, was erwartet er von mir?
Beachte vor allem die mitgeteilten Rechtsmeinungen.
Alle Informationen sind wichtig (Daten, Zahlen etc.).
Fehlende Informationen brauchst du für die Bearbeitung auch nicht. Häufig findet sich hierzu im Bearbeitervermerk der Hinweis, dass der Mandant keine weiteren Informationen hat.
Nach spätestens eineinhalb Stunden solltest du mit der Niederschrift deiner Klausur beginnen. In den Übungsklausuren sammelst du die entsprechende Erfahrung.
D. Niederschrift der Klausur
Du weißt bereits, dass in der Anwaltsklausur nicht nur der Schriftsatz, sondern auch das materielle und das prozessuale Gutachten bewertet werden.
I. Allgemeine Hinweise
- An jeder Stelle deiner Lösung musst du beachten, dass du die Interessen deines Mandanten - so nennst du ihn in den Gutachten auch - vertrittst. Bei Abwägungsfragen kommt es deshalb nur darauf an, ob das Risiko, mit der eigenen Ansicht nicht durchzudringen, vertretbar ist. Das gilt insbesondere bei rechtlichen Erwägungen und Beweisfragen.
- Trotzdem musst du dich durchweg an die Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) halten. Räumt der Mandant eine Behauptung der Gegenseite ein, darfst du sie nicht deshalb bestreiten, weil dem Gegner der Beweis nicht gelingen würde. Du läufst sonst Gefahr, allein deshalb durchzufallen. Führe dir immer vor Augen, dass es im Examen um die Einschätzung geht, ob du als praktischer Jurist geeignet bist. Referendaren, die zum Prozessbetrug raten, fehlt ersichtlich diese Eignung.
II. Begehr des Mandanten
Zunächst stellst du das Begehr des Mandanten in eigenen Worten umfassend dar. Das muss über den Einleitungssatz eines Urteils deutlich hinausgehen.
III. Das materielle Gutachten
Im materiellen Gutachten stellst du deine rechtliche Lösung dar. Grob geschätzt macht das wahrscheinlich die Hälfte der Bewertung aus.
1. Allgemeine Hinweise
- Die Probleme des Falls stellst du im Gutachtenstil dar, an den unproblematischen Stellen verwendest du aber den Urteilsstil. Vermeide dabei überflüssige Fremdwörter und unnötige Substantivierungen. Formuliere kurz, präzise und sachlich.
- Besonders wichtig ist es, dass du Obersätze bildest, um deine Gedankengänge zu ordnen und dem Leser die Orientierung zu ermöglichen.
- Du solltest systematisch gliedern, mehrere Gliederungsebenen nutzen und Überschriften verwenden.
- Setze die richtigen Schwerpunkte und argumentiere folgerichtig.
- Schreibe so, dass man deine Handschrift ohne allzu große Mühe entziffern kann, und beachte die Regeln der Rechtschreibung und Grammatik.
2. Aufbau
Für den weiteren Aufbau entscheidend ist eine klare Struktur, bei der du zwischen verschiedenen Gegnern, verschiedenen Ansprüchen und verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen sauber trennst.
Hier gibt es Unterschiede zwischen der Kläger- und der Beklagtenklausur, so dass wir an dieser Stelle auf die einzelnen Darstellungen verweisen.
IV. Prozessuales Gutachten/Zweckmäßigkeitserwägungen
Im Normalfall sollst du im materiellen Gutachten zum Ergebnis kommen, dass es sich für den Mandanten lohnt, gerichtlich vorzugehen. Es stellt sich dann die Frage, wie der Mandant das, was für ihn günstig ist, am effektivsten erreicht. Hier kannst du dich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientieren:
„Der Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.“ (BGH IX ZR 125/10 Rn. 22)
„Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, diejenige zu treffen, welche die sicherste und gefahrloseste ist, und, wenn mehrere Wege möglich sind, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, den zu wählen, auf dem dieser am sichersten erreichbar ist.“ (BGH IX ZR 155/11 Rn. 8)
Am besten stellst du dir vor, dass der Mandant vor dir sitzt und alles ganz genau wissen will. Dabei hat er entweder jede Menge Bedenken oder überhaupt kein Risikobewusstsein. Überzeuge ihn mit stichhaltigen Argumenten.
Vor allem kommt es darauf an, das (vertretbare) Risiko des Prozessverlusts weiter zu minimieren, bspw. durch einen Hilfsantrag oder eine Hilfsaufrechnung, vielleicht auch eine Streitverkündung. Verschiedene Handlungsmöglichkeiten musst du einem Kostenvergleich unterziehen: Ist es bspw. besser, teilweise anzuerkennen oder insoweit keinen Antrag zu stellen, so dass ein Versäumnis-Teilurteil ergeht? Du solltest immer auch versuchen, das Verhalten des Gegners zu antizipieren. Die Einzelheiten erklären wir dir bei den verschiedenen Klausurtypen.
V. Umsetzung der Ergebnisse
Deine materiellen und prozessualen Ergebnisse musst du in aller Regel noch in einem Schriftsatz an das Gericht oder den Gegner bzw. in einem Schreiben an den Mandanten niederlegen. Wie schon gesagt: Achte auf den Bearbeitervermerk.
1. Schriftsatz an das Gericht
Der Inhalt eines Schriftsatzes ergibt sich grundsätzlich aus § 130 ZPO.
a) Rubrum
- Parteien mit Anschriften und Parteirollen
- Prozessbevollmächtigte
- sonstige Beteiligte (bspw. Nebenintervenienten)
b) Anträge
- Eilbedürftige Anträge gehören an den Anfang, damit sie nicht übersehen und erst im normalen Geschäftsgang bearbeitet werden. Dies gilt vor allem für Vollstreckungsschutzanträge (§§ 707, 719 ZPO) und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
- Außerdem gehört an den Anfang alles, was eine Zustellung erfordert, und zwar ebenfalls damit es nicht übersehen wird und die Zustellung unterbleibt. Hierzu gehören insbesondere Sachanträge (§ 270 Satz 1 ZPO) und eine Streitverkündung (§ 73 Satz 2 ZPO).
c) Begründung der Anträge
Der Schwerpunkt liegt in der Begründung der Sachanträge und dort wiederum in der Argumentation. Beachte, dass Schriftsätze im Urteilsstil geschrieben werden. Eine Bezugnahme auf das materielle Gutachten ist – wenn in deinem Bundesland überhaupt - also grundsätzlich nur auf solche Passagen möglich, die du im Urteilsstil geschrieben hast. Das gilt auch in denjenigen Bundesländern, in denen es erlaubt ist, in „Spitzklammern“ zu verweisen, denn in aller Regel heißt es in den dortigen Bearbeitervermerken, dass sich der Verweis sprachlich einfügen müsse.
d) Unterschrift des Rechtsanwalts
Der Schriftsatz endet mit der Unterschrift des sachbearbeitenden Rechtsanwalts. Setze deshalb dessen Namen aus dem Aktenauszug in Druckbuchstaben unter deine Ausführungen.
Das gilt aber nur dann, wenn deine Aufgabe tatsächlich lautet, wie ein Rechtsanwalt einen Schriftsatz an das Gericht zu erstellen. Häufig sollst du aber als Referendar des Rechtsanwalts nur einen Entwurf fertigen. Hier ist eine Unterschrift nicht erforderlich – schon gar nicht die eigene.
2. Schriftsatz an den Gegner
Einen Schriftsatz an den Gegner kannst du grundsätzlich so verfassen wie den ans Gericht. Teile am Beginn mit, was du vom Gegner forderst, und begründe das dann ausführlich.
3. Schriftsatz an den Mandanten
Hat ein prozessuales Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg, musst du dem Mandanten die Gründe hierfür mitteilen. Du erläuterst ihm also die Ergebnisse deines materiellen und/oder deines prozessualen Gutachtens. Achte hier besonders auf eine verständliche Sprache.
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