Öffentliches Recht

BVerfG zur Preisgestaltung eines kommunalen Freizeitbades

Darf ein öffentlich beherrschtes Freizeitbad Einwohner bevorzugen? Das BVerfG stellt klar: Auch staatlich beherrschte GmbHs sind an Grundrechte gebunden. Die Ungleichbehandlung von Auswärtigen bei Eintrittspreisen verstößt gegen Art. 3 I GG. Außerdem rügt das Gericht die Missachtung der Vorlagepflicht an den EuGH. Ein Klassiker zur Grundrechtsbindung öffentlicher Unternehmen und zum allgemeinen Gleichheitssatz!

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A. Sachverhalt B arbeitet als Rechtsanwalt. Seit Dezember 2009 vertrat er als Strafverteidiger den ersten Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins, der Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Spendengeldern war. Dieses Ermittlungsverfahren erregte g...

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